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Frage von Achim B. •

Frage an Burkhard Blienert von Achim B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Blienert,

in Ihrer Antwort vom 05.08.2015 an Frau Regen stellen Sie lapidar fest, Rauchen wie Dampfen wäre gesundheitsgefährdend. Alle beteiligten Experten bescheinigen aber der E-Zigarette ein wesentlich geringeres Gefährdungspotential gegenüber dem Tabakprodukt, in der Größenordnung von 95-100%. Es gibt mittlerweile über 9000 Studien und wissenschaftliche Veröffentlichungen zu E-Zigaretten und den Inhaltsstoffen der Liquide, die wichtigsten können Sie hier finden. (1)
Werden Sie, vor einer Abstimmung, alle verfügbaren Informationen zum Thema "Dampfen" berücksichtigen, oder nur den Bewertungen des DKFZ und BfR vertrauen ?
Sie plädieren für eine bessere, gesundheitliche Aufklärung, gerade diese Aufklärung soll aber, laut vorliegendem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft §22 (2) verboten werden. (2)
Werden Sie diesem Entwurf trotzdem zustimmen ?
Sie schreiben, Sie setzen sich für eine Anwendung der Tabakproduktrichtlinie auch auf E-Zigaretten und die Verankerung der E-Zigarette in den Jugendschutzgesetzen ein. Wissen Sie nicht, dass E-Zigaretten als Nichttabakprodukte Teil der Tabakprodukrichtlinie sind ?
Können über die Tabakproduktrichtlinie Jugendschutzgesetze verankert werden ?
Abschliessend behaupten Sie, mit diesen Regelungen würden Nichtraucher vor Gefahren des Passivrauchs geschützt, sind Sie sich sicher, dass beim Dampfen Rauch entsteht und wie begründen Sie das ?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Blank

(1)http://blog.rursus.de/studienliste/
(2)http://www.forum-rauchfrei.de/files/20150702_Referentenentwurf_Tabakerzeugnisgesetz.pdf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blank,

vielen Dank für Ihre vertiefende Nachfrage zum weiteren Umgang mit dem Thema „E-Zigarette“. Aktuell ist rund um das Thema E-Zigarette noch vieles ungeklärt. Juristen streiten über die Verortung der E-Zigarette und die Anwendbarkeit von Gesetzen. Die gesundheitlichen Risiken für Dampfer oder für Nichtraucher durch Passivdampf sind trotz einer Vielzahl von Studien noch nicht abschließend zu klären. Für Nichtraucher weisen allerdings erste Studien darauf hin, dass es eine Belastung der Innenraumluft durch verschiedene Schadstoffe gibt.
Nicht zuletzt aufgrund der vielen offenen Fragen und den divergierenden Einschätzungen habe ich in den vergangenen Wochen und Monaten mich intensiv aus unterschiedlichen Blickwinkeln dem Thema E-Zigarette gewidmet. Sobald der konkrete Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, wird es darauf ankommen, in den anschließenden parlamentarischen Beratungen (inkl. des Instruments der Anhörung) diesen qualitativ zu beraten, zu bewerten und gemäß dem „Struck’schen Gesetz“ zu modifizieren.

Zusätzlich wird in nächster Zukunft auch die überarbeitete Fassung der EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht umzusetzen sein. Sie beinhaltet Regelungen bezüglich der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Vorgaben für Tabakprodukte auf die E-Zigaretten angewendet werden können.

Wichtig in diesen gesamten Debatten ist mir vor allem ein umfassender Jugendschutz. Sicherzustellen ist dieser über verschiedene Wege: Wenn die E-Zigarette als Tabakprodukt im Sinne des Gesetzes definiert wird, wäre der Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche verboten. Jugendlichen wäre zudem der Konsum von E-Zigaretten untersagt. Anderenfalls müssten die Vorschriften im Jugendschutzgesetz ausdrücklich auf E-Zigaretten ausgeweitet werden.

Ich freue mich auf die parlamentarische Befassung.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Blienert, MdB