Portrait von Burkhard Blienert
Burkhard Blienert
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Burkhard Blienert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sven B. •

Frage an Burkhard Blienert von Sven B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Blienert,

obwohl die Vorratsdatenspeicherung sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde, wird derzeit vom Bundesjustizministerium ein neuer Gesetzesentwurf erarbeitet.

In Deutschland hat es in den letzten Jahren, auch ohne Vorratsdatenspeicherung, keine Anschläge gegeben.
Und auch in anderen EU-Ländern, ist die Erfolgsquote durch diese Maßnahme eher gering.
Die Attentäter von Paris beispielsweise, waren vorher bereits bekannt und wurden auch auch ohne die Vorratsdatenspeicherung gestellt. Doch gerade seit diesem Anschlag wird die Wiedereinführung vorangetrieben.
Ob die vom Justizministeriums vorgeschlagenen Eckpunkte den Anforderungen des Bundesverfassungsgericht erfüllen werden, darf zumindest bezweifelt werden.

Auch Sie haben sich laut dem Portal "Wen-waehlen.de" zur letzten Bundestagswahl gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
Werden Sie sich auch gegen den neuen Entwurf des Justizministeriums aussprechen?

Mfg Sven Böhle

Portrait von Burkhard Blienert
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Böhle,

vielen Dank für Ihre Mail über Abgeordnetenwatch. Ich antworte Ihnen erst jetzt, weil der Beratungsprozess noch in stetigem Gang war. Wie Sie sicher mitbekommen haben, hat der Parteikonvent der SPD die von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten intensiv debattiert. Eine Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen, den Gesetzesentwurf zu unterstützen.
Auch ich habe meine Stimme dafür abgegeben. Sehr wohl habe ich Verständnis für die Bedenken, die in der Gesellschaft und auch in großen Teilen der SPD bestehen. Betrachtet man den vorliegenden Gesetzesentwurf aber im Detail, ist meiner Ansicht nach ein guter Kompromiss gelungen, der die Daten der Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich schützt, aber dennoch den Strafverfolgungsbehörden Handlungsmöglichkeiten einräumt.
Mit dem Vorschlag von Bundesminister Maas wird eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von E-Mail-Diensten eingeführt.
Oberste Richtschnur aller Regelungen sind dabei die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Die von Bundesjustizminister Maas vorgelegten Leitlinien sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver als CDU/CSU es wollen. Deutschland hätte damit die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten in ganz Europa.
Die von Ihnen angebrachten Bedenken sind nachvollziehbar. Es geht eben bei der Vorratsdatenspeicherung darum, die Balance zu finden zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem Bedürfnis nach Sicherheit. Die Leitlinien von Bundesjustizminister Maas schaffen meiner Ansicht nach diesen Spagat. Sie erlauben die Speicherung nur in äußerst engen Grenzen und für maximal zehn Wochen, Inhalte und E-Mails werden grundsätzlich nicht gespeichert. Zudem sind die Hürden für die Abrufung von Daten ganz streng geregelt und Betroffene müssen darüber informiert werden.
Der Datenschutz hat für die SPD Priorität, und dieser Prämisse trägt der vorliegende Entwurf Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Blienert, MdB