Frage an Burkhard Blienert von Stefan B. bezüglich Wirtschaft
Wie positionieren Sie sich zur Störerhaftung und zum Ausbau von freien WLANs in Deutschland?
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema der Störerhaftung und zum Ausbau von öffentlich zugänglichen WLAN-Zugängen.
Nach derzeitigem Stand liegt Deutschland im internationalen Vergleich bei der Verfügbarkeit von WiFi-Locations und Hot-Spots auf den hinteren Plätzen. Einer der Gründe hierfür liegt mit Sicherheit in der rechtlichen Unsicherheit, mit der sich potentielle Anbieter konfrontiert sehen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt nun ein erster Vorschlag zur Neuregelung dieser Problematik vor. Dieser wurde an Länder, Verbände und Fachkreise verschickt. Diese haben nun die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden dann bei der weiteren Beratung des Gesetzesentwurfes berücksichtigt. Die offenen Fragen betreffen vor allem die praktische Handhabbarkeit der von den WLAN-Anbietern zu treffenden Vorkehrungen und die Abgrenzungsproblematik zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern. Die Punkte gilt es im parlamentarischen Verfahren zu klären. Zudem bedarf insbesondere die Vereinbarkeit mit der E-Commerce-Richtlinie einer eingehenden Prüfung.
Klar ist, dass die Neuregelung des Telemediengesetzes die Unklarheiten beseitigen und Rechtssicherheit schaffen muss. Nur so kann dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots und WLAN-Zugänge ein Schub gegeben werden. Dies wäre auch mein Anspruch an ein solches Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Blienert