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Burkhard Blienert
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Frage von Marina V. •

Frage an Burkhard Blienert von Marina V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Blienert,

wie Sie auch wissen, ist es besonders schwierig, eine einmal zugelassene Partei - bei der sich aber im Laufe der Zeit nach ihrer Zulassung gezeigt hat, dass sie sich nicht gerade verfassungskonform verhält (u.U. Verletzung demokratischer Werte u.a.) - durch ein entsprechendes Rechtsverfahren verbieten zu lassen.
Meine Frage nun:
Warum werden nicht gleich zu Anfang - bei dem Zulassungsverfahren von Parteien -, wenn nämlich eine neue Partei diesbezüglich einen Antrag stellt, nicht weitaus strengere Maßstäbe in puncto Zulassungskriterien angewandt?
Ich denke, unsere Demokratie sollte durchaus wehrhaft sein, allerdings - nicht erst, wenn sozusagen das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.
Warum also nicht handeln gemäß dem Motto: Wehret den Anfängen?!
Lernen wir doch aus den Fehlern der (jüngsten) Geschichte!

Mit freundlichen Grüßen

Marina Vogel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Vogel,
 
Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 GG, regelt, dass die Gründung von Parteien frei ist und daher keiner Genehmigung bedarf. Diese Freiheit ist vor dem Hintergrund unserer Geschichte ein hohes demokratisches Gut!
Grundgesetz und Parteiengesetz regeln gleichzeitig auch die Voraussetzungen, um als Partei z.B. auch bei Wahlen etc. zugelassen zu werden. So muss die innere Ordnung der Parteien demokratischen Grundsätzen entsprechen (Artikel 21 Absatz 1 Satz 3 GG).
 
Wehret den Anfängen kann sich daher nicht als staatliche Sanktion gegenüber der freiheitlich ausgetragenen Meinungs- und Willensbildung darstellen, es sei denn, es liegen Verstöße gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vor. Wehret den Anfägen ist vielmehr eine zivilgesellschaftliche Aufgabe: wachsam zu sein und keine Toleranz gegenüber denjenigen zu zeigen, die gegen demokratische Werte verstoßen, so wie es Paderborn am 26.08.2013 gegenüber einer fremdenfeindlichen und nationalistischen Partei gezeigt hat.
Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Blienert ich