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Burkhard Blienert
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Frage von Michael R. •

Frage an Burkhard Blienert von Michael R. bezüglich Umwelt

Hallo,

wie stehen Sie und Ihre Partei zur Kanaldichtprüfung für Einfamilienhäuser?

MfG
Michael Rupp

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Antwort von
SPD

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet alle Immobilienbesitzer für ihre Funktionstüchtigkeit der Abwasserleitungen zu sorgen. Die CDU/ FDP-Landesregierung hat schon 2006 die Dichtheitsprüfung im Landeswassergesetz beschlossen.
Daraufhin entwickelte sich bis heute zum Teil heftiger Widerstand gegen die privaten Dichtheitsprüfungen. Auf der anderen Seite haben sich viele insbesondere kleine und mittelständische Handwerksbetriebe auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet, ganz wie es die Gesetzeslage vorsieht.
 
Seitdem die SPD zusammen mit Bündnis 90/ Die Grünen regieren, haben wir uns den unterschiedlichen Interessen angenommen. Außerdem wurde parlamentarisch immer wieder deutlich gemacht, dass auch die CDU-geführte Bundesregierung hinter den Dichtheitsprüfungen steht. Insofern kommt es bei der Umsetzung insgesamt auf eine Ausgewogenheit und Abwägen der Interessen an. Folgendes wurde getan:
Zum einen wurden entsprechende Fristen erst einmal verlängert. Außerdem wurde konkretisiert, ab welchem Schadensfall eine Sanierung schadhafter Kanäle vorzunehmen ist. Außerdem sollen nicht nur die privaten Hausbesitzer, sondern auch die öffentliche Hand möglichst gleichzeitig ihre Kanäle überprüfen.
Darüber hinaus besteht die Wahlmöglichkeit der Prüfmethode. Zinsgünstige Darlehn der NRW-Bank sollen bei der Sanierung helfen. Die Prüfung selber wird in der Regel ca. 200 bis 300 € kosten.
 
 
Burkhard Blienert