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Burkhard Balz
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Frage von Anna Theresia H. •

Frage an Burkhard Balz von Anna Theresia H. bezüglich Recht

Was tun Sie, um zu verhindern, dass in der EU Komission bzgl. der Wasserversorgung der Markt geöffnet wird? Dies geht auf gar keinen Fall.....es wird IMMER GELDGIERIGE MENSCHEN MIT MACHT geben.....geben Sie diesen Menschen Ihre Unterstützung? Liefern Sie uns Bürger diesen Menschen aus?

WASSERVERSORGUNG MUSS IMMER KOMMUNAL BLEIBEN !!!!

Mit freundlichen Grüßen
A. T. H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.12.2017 und die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Für Ihre Besorgnis bezüglich einer Privatisierung der Wasserversorgung habe ich vollstes Verständnis. Daher kann ich Ihnen versichern, dass ich mich stets für eine Aufsicht der Wasserversorgung durch die Kommunen einsetzen werde. Dies ist auch ein erklärtes Ziel meiner Fraktion der EVP im Europäischen Parlament.

Bezüglich der Wasserversorgung brachte die Europäische Kommission bereits 2013 einen Vorschlag ein, mit dem sie mehr Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt erreichen wollte. Infolgedessen wurde die erste Europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ gegründet, die für alle Bürger eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung fordert und europaweit von mehr als 1,6 Millionen Menschen unterstützt wurde. Diese Tatsache unterstreicht die Bedeutung des Anliegens für die gesamteuropäische Gesellschaft.

Die Kommission legte 2015 als Antwort den Initiativbericht „Folgemaßnahmen zur Europäischen Bürgerinitiative Recht auf Wasser“ vor. Dieser enttäuschte jedoch sowohl die Unterzeichner der Bürgerinitiative als auch uns als EVP-Fraktion. Unsere Fraktion legte daher eine alternative Resolution zum Initiativbericht vor, in dem wir wesentliche Forderungen der Initiative, wie beispielsweise „Wasser ist keine Handelsware, sondern ein Menschenrecht“; „Wasser ist ein öffentliches Gut“, aufgriffen. Diese Kernforderungen der Initiative unterstütze ich grundsätzlich.

Zusätzlich war es uns als EVP-Fraktion jedoch auch wichtig, dass die Kommunen weiterhin selbst entscheiden können, wie sie die Wasserversorgung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern sicherstellen wollen. Denn die Entscheidung darüber, ob öffentliche Dienstleistungen durch öffentliche oder private Versorger erbracht werden, liegt alleine bei den Mitgliedstaaten und daher bei den Kommunen in Deutschland. Dies soll auch weiterhin so bleiben, da die EU gemäß dem Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 345 AEUV) nicht in die Eigentumsordnung ihrer Mitgliedstaaten eingreifen darf. Darüber hinaus sind Wasserversorgung, Wasserverteilung und Abwasserentsorgung von den Regelungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit im Rahmen des Binnenmarktes ausgenommen. Die Kommission hat ausdrücklich erklärt, dieses Recht auch zu achten und zudem die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen aus der EU-Konzessionsrichtlinie ausgenommen um dem Eindruck entgegen zu wirken, sie würde eine Privatisierung der Wasserversorgung anstreben. Lesen Sie hierzu auch die Stellungnahme der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/germany/node/534_de .

Leider konnte die EVP keine Mehrheit für die Resolution gewinnen. Allerdings setzten wir uns erfolgreich dafür ein, dass die Bevorzugung der öffentlich-öffentlichen Partnerschaften vor den öffentlich-privaten Partnerschaften aus dem Text gestrichen wurde. So konnte eine große Einschränkung des Handlungsspielraumes der Kommunen verhindert werden. Wie Sie sehen sind unsere Anstrengungen also ganz im Sinne der Eigenständigkeit der Kommunen. Das Europäische Parlament hat die endgültige Resolution schließlich im September 2015 angenommen, in der es die Kommission unter anderem auffordert das Selbstverwaltungsrecht der Mitgliedstaaten (und daher auch der Kommunen) zu achten und auf die Unzulässigkeit einer Privatisierung der Wasserversorgung hinweist. Die vollständige Resolution können Sie unter diesem Link einsehen: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0294+0+DOC+XML+V0//DE , unter Punkt 22 finden Sie die wichtige Passage.

Erst kürzlich hat es bei diesem Thema wieder eine Entwicklung gegeben. Am 1. Februar diesen Jahres brachte die Kommission einen Legislativvorschlag ein, der bestehende Rechtsvorschriften bezüglich der Trinkwasserqualität (Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG) modernisieren soll. Die Kommission reagiert damit auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Der Vorschlag erweitert die Liste der Kriterien für die Bestimmung der Wassersicherheit um neu auftretende Stoffe und verpflichtet die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu den Zugang zu Trinkwasser für alle Bürger zu verbessern. Darüber hinaus sollen den Bürgern Informationen über die Trinkwasserqualität und Versorgung im jeweiligen Wohngebiet zur Verfügung gestellt werden. Erklärtes Ziel ist hierbei auch eine Reduzierung von Flaschenmüll. Eine Pressemitteilung der Kommission mit den wichtigsten Punkten des Legislativvorschlages finden Sie hier: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-429_de.htm .

Der aktuelle Vorstoß der Kommission bezieht sich also vor allem auf die Qualitätssicherung von Trink- und Leitungswasser und soll den Zugang zu Wasser verbessern. Von einer geplanten Privatisierung der Wasserversorgung kann daher keine Rede mehr sein. Die kommunale Selbstverwaltung ist in dieser Hinsicht weiterhin geschützt. Darüber hinaus ist die Wasserversorgung in Deutschland bereits sehr gut gesichert und auch die Qualität des Leitungswassers hat in den meisten Proben eine gute bis sehr gute Qualität.

Ich hoffe ich konnte in Ihrem Anliegen weiterhelfen und Ihre Frage zur Genüge beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Balz