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Burkhard Balz
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Frage von Cordula M. •

Frage an Burkhard Balz von Cordula M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Balz,

Zunächst wünschen wir Ihnen ein frohes neues Jahr 2016 und natürlich Gesundheit und Zufriedenheit !

Unser Schreiben an Sie hat allerdings einen für uns entmutigenden Anlass,
Den unnützen Vorschlag zur Verschärfung des Waffengesetzes.

Bitte unterstützen Sie nicht den sinnlosen und ineffektiven Vorschlag zur Waffenrechtsverschärfung auf EU-Ebene!

Ein Verbot legaler halbautomatischer Waffen in Händen der Jäger, Sammler und Sportschützen dient in keiner Weise einer Erhöhung der inneren Sicherheit.

Jäger nutzen sehr wohl vermehrt halbautomatische Waffen, vor allem bei der Jagd auf Wildschweine und Krähen, da die Ergonomie dieser Waffengattung oftmals wesentlich besser ist, als die klassischer Jagdwaffen.
Es geht hierbei um das waidgerechte Erlegen und den Tierschutzgedanken, wenn ein zweiter oder dritter Schuss von Nöten sein sollte.
Dafür sind diese Waffen prädestiniert.
Kipplaufwaffen sind immer weniger zu sehen auf Drückjagden.

Von legalen Waffen, egal welcher Kategorie, geht keine Gefahr aus.

Terroristen und Kriminelle nutzen illegale Waffen, die sie niemals im legalen Handel erwerben, auch nicht im legalen online-Handel.

Diese Vorschläge zur Terrorismusbekämpfung sind sinnlos, schlimmer noch, sie vernichten Kapital und stellen unbescholtene steuerzahlende gesetzestreue Bürger unter Generalverdacht und kriminalisieren diese.

Das deutsche Waffengesetz ist völlig ausreichend und bedarf keiner weiteren Verschärfung.

Ich bitte Sie eindringlich, zusammen mit meinem Gatten und unseren Jagd- und Schiesssportfreunden,

Sagen Sie nein zu diesen Vorschlägen !!!

Wie werden Sie entscheiden?

Mit hoffnungsvollem Glauben an die Wirkung dieses Schreibens verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen aus Südniedersachsen,

C.M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte/r Bürger/in,

danke für Ihre Mail vom 02. Januar 2016.

Gerne möchte ich Ihnen auf Ihr Anliegen im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen antworten.

Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris.

Richtig ist jedoch auch, dass die Kommission die Überarbeitung nach den erschütternden Terroranschlägen in Paris beschleunigt und nun am 18. November 2015 vorgelegt hat. Gemeinsam mit diesem Vorschlag wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen.

Der Richtlinienvorschlag wurde bereits vorvergangene Woche bei den Innenministern diskutiert und stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei dem ersten Treffen im Rat wurde auf Arbeitsebene jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, befindet sich noch in der Ressortabstimmung und liegt daher noch nicht vor. Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. So ist davon auszugehen, dass die zuständige Kommissarin Bienkowska den Vorschlag bei der nächsten Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorstellen wird. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Unser Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen.

Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich bereits jetzt sehr streng. Wenn man den Vorschlag mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen. Ein weiterer Unterschied zu der derzeitigen Rechtslage in Deutschland lässt sich bei einer stärkeren Beschränkung des Verkaufs von Waffen über das Internet feststellen. Auch eine Registrierung deaktivierter Waffen ist nach deutschem Recht noch nicht vorgesehen. Nach den dramatischen Terroranschlägen von Paris ist es nur natürlich, dass die Europäische Kommission eine ganze Bandbreite von Maßnahmen in Abstimmung mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten ergreifen will, um ihren Beitrag zur Vorbeugung und Aufklärung jeglicher Schwerstverbrechen zu leisten. Die CDU/CSU-Gruppe sieht in diesem Zusammenhang jedoch den noch ausstehenden Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoff als dringlicher an. Der Kommission geht es darum, konkrete Maßnahmen gegen den internationalen, illegalen Waffenhandel unter Koordination und Kooperation aller 28 Mitgliedstaaten zu erreichen.

Ich habe aber Ihre Bedenken, dass einerseits angemessen auf die Terrorgefahr reagiert werden muss, andererseits Jagd- und Sportwaffen hier jedoch keine signifikante Rolle spielen und gesetzestreuen Jägern die Nutzung ihrer Waffen daher nicht unverhältnismäßig erschwert werden sollte, sehr genau verstanden. Demzufolge trete ich für einen ausgewogenen Kompromiss im Sinne der Sicherheitsinteressen in der Europäischen Union ein.

Unter keinen Umständen dürfen meiner Meinung nach Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden, in Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus zu stehen. Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit überzogenen Auflagen zu belegen.

Ich bitte aber um Verständnis, dass es hierfür noch keine abschließende Position gibt, weil die Europäische Kommission die Überarbeitung der Richtlinie gerade erst vorgestellt hat.

Die CDU/CSU-Gruppe wird die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen und mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Balz