Frage an Burkhard Balz von Dietmar S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Balz,
bei der Abstimmung über Fondsgebühren haben Sie sich gegen eine Beschränkung der - teilweise exzessiven - Fondsgebühren gestellt, obwohl dies sicherlich zum Nachteil von vielen Kleinanlegern ist. Warum?
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Siefert
Sehr geehrter Herr Siefert,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über Abgeordnetenwatch an mich gestellt haben. Gerne möchte ich Ihnen darauf eine Antwort geben.
Die Überarbeitung der Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen sieht vor den Schutz der Investoren zu erhöhen, indem das Haftungsregime für Verwahrer und Unter-Verwahrer gestärkt werden soll. Dabei muss die rechtliche Organisation und auch die operative Praxis der Fonds-Branche berücksichtigt werden.
Sogenannte OGAWS haben in Europa einen ausgezeichneten Ruf als Investitionsmarke. Ich denke, dass dieser gute Ruf nicht aufs Spiel gesetzt werden sollte. Daher sehe ich die Ausweitung der Überarbeitung der Richtlinie auf zusätzliche Regulierungen der Kostenstrukturen und der Vergütung eher skeptisch. Das gilt insbesondere für den Punkt der Leistungshonorare, der sogenannten performance fees. Grundsätzlich lehne ich eine Begrenzung der performance fees nicht ab. Allerdings konnte ich dem Formulierungsvorschlag, der im Plenum zur Abstimmung stand, in diesem Punkt nicht zustimmen. Die Forderung nach einer symmetrischen Beteiligung an Verlusten entspricht nicht dem Konzept der Anlagenverwaltung. Die vorgesehenen Ausgleichszahlungen würden unter Umständen nicht nur die jährliche Management-Gebühr aufessen, sondern könnten auch die Notwendigkeit mit sich ziehen, dass der Fondsmanager mit seinem eigenen Kapital einstehen muss. Dies widerspricht meiner Meinung nach dem Auftraggeber-Vertreter Verhältnis (der sogenannten principal-agent relationship) und der klaren Trennung zwischen den Finanzbereichen des Fondsmanagers und des Fonds.
Zudem ist es so, dass in Deutschland die Aufsichtsbehörde BaFin bereits Grenzen für diese Art Gebühren gesetzt hat. Diese zielen vor allem auf Langfristigkeit. Für ein gutes Quartal oder einen erfolgreichen Monat dürfen keine Honorare mehr bezogen werden, sondern schlechte Ergebnisse müssen über 5 Jahre fortgeschrieben werden. Nur wenn in diesem Zeitraum Ergebnisse über dem Vergleichsmaßstab erzielt werden, dürfen performance fees zugelassen werden.
Einheitliche Regelungen, wie performance fees erhoben werden sollen, erachte ich durchaus als sinnvoll. In diesem Zusammenhang ist auch die Offenlegung und Transparenz der Gebühren wichtig. Dies käme letztendlich auch den Kleinanlegern zugute, da exzessive Fondsgebühren schnell enttarnt werden würden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Balz