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Frage von Tobias M. •

Frage an Burkhard Balz von Tobias M. bezüglich Verkehr

PKW-Umweltzonenregelung grundgesetzkonform?

Sehr geehrter Herr Balz,

ich fahre einen VW Polo IV 1.9 SDI 64 PS, von 11/2004. Verbrauch 4,8 l Diesel auf 100 km, Euro 3. Gekauft habe ich das Fahrzeug 6/2008
Für dieses Fahrzeug gibt es auf dem Markt derzeit noch keinen Partikelfilter. Derzeit hat es eine gelbe Umweltplakette
Ab 1.1.2010 sollen in Hannover und Berlin nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.
Diese kann ich aber derzeit nicht bekommen, da dies nur mit Partikelfilter möglich wäre.

Ich fahre im Jahr nur 6.000 km und nutze viel das Fahrrad..

Partikelfilter müssen lt. Norm gerade einmal 30% der Partikel aus dem Abgas herausfiltern. Und selbst dieser Wert wird / wurde von einigen Partikelfilter-Anbietern nicht erreicht.
Auch sonst ist der Partikelfilter umstritten.

Ist es nicht unbillig und ein zu starker Eingriff in meine Grundrechte, dass ich mir nach gerade einmal einem guten Jahr - trotz des minimalen Nutzens für die Umwelt und trotz meines insgesamt weit überdurchschnittlich umweltschonenden Verhaltens - ein neues Auto kaufen soll? (Und dieses neue Auto dürfte ein viel umweltschädlicherer Mercedes S-Klasse sein...)
Die Glühbirnen werden zwar auch abgeschafft. Aber erstens dürfen die alten alle aufgebraucht werden und zweitens gibt es mit Energiesparlampen und Halogenlampen passablen Ersatz.

Anders als z.B. bei den GEZ-Gebühren für Internet-PCs ( http://www.teltarif.de/ovg-muenster-gebuehrenpflicht-internet-pc/news/34345.html ) könnte hier zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sein.

Zusätzlich gäbe es mit dem Partikelfilter das Problem, dass diese sich nicht mit überwiegenden Kurzstreckenfahrten vertragen. Ich müsste also nur damit sich der Partikelfilter wieder regenerieren kann, gelegentlich weitere Strecken fahren - auch nicht gerade umweltschonend.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Maurer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Maurer,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich gehöre bislang noch nicht dem Europäischen Parlament an und nehme gerne als CDU-Kandidat bei den Wahlen zum Europäischen Parlamentes zu den von Ihnen angesprochenen Themen Stellung.
Die Einführung der Umweltzonen in einigen deutschen Großstädten ist meines Erachtens nach ein Schritt in die falsche Richtung. Jede Politik, die zu einer (finanziellen) Belastung des Bürgers führt, muss genauestens geprüft und gut begründet sein. Dies ist bei der von Ihnen angesprochenen Thematik bzgl. Umweltplaketten keineswegs der Fall. Die Umweltzonen belasten nicht nur Handwerksbetriebe und weitere klein- und mittelständische Unternehmen, sondern auch wie in ihrem Fall, einen Personenkreis, der sein Auto nur relativ selten in Anspruch nimmt. Meiner Meinung nach sind diese Umweltzonen viel zu bürokratisch und in hohem Maße unsozial.
Genauso halte ich eine Reform der Gebührendeckung öffentlich-rechtlicher Medienanstalten für sinnvoll. Auch in diesem Fall werden klein- und mittelständische Unternehmen stark belastet. Für jeden einzelnen Firmenwagen eines Handwerksunternehmens, für jedes einzelne Zimmer eines Gästehotels müssen separate GEZ-Gebühren abgeführt werden. Aus diesen Gründen sollten die GEZ-Abgabevorschriften überarbeitet werden. Zwar besteht inzwischen die Möglichkeit, Radio- und TV-Sender über das Internet zu empfangen, was für eine Gebührenpflicht für Internetzugänge spräche. Allerdings dürfen auch in diesem Fall die Bürger nicht belastet werden, die einen Internetzugang besitzen, ohne die Möglichkeit der Radio- und TV-Option in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe, Ihnen meine Positionen zu den aufgeworfenen Fragen in der gebotenen Kürze verdeutlicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Balz