Was sollte Ihrer Meinung nach mit einem Richter gemacht werden, der einen rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss/Haftbefehl ausstellt, dem man aber den Vorsatz nicht nachweisen kann.
Die allgemeinen Rechtsmittel wie Beschwerde, Haftprüfungstermin und so weiter sind bekannt. Gehen Sie bei der Beantwortung davon aus, dass diese erfolgreich waren, der Richter sich aber dumm stellt, behauptet, er hätte es nicht besser gewusst , ihm eine vorsätzliche Rechtsbeugung § 339 StGB oder Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB nicht nachgewiesen werden kann und die Staatsanwaltschaft nicht besonders motiviert ist, gegen den Richter vorzugehen, der ihre Anträge abnickt.
Die Gerichte sind zurecht unabhängig von politischer Einflussnahme. Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund des Legalitätsprinzips die Aufgabe, im Falle eine Anfangsverdachtes strafrechtliche Ermittlungen aufzunehmen. Wer sich über mangelnde Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaft beschweren möchte, möge das gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft tun.