Frage an Burkard Dregger von Bernhard M. bezüglich Wirtschaft
Die Wasserwerke rechnen nur den Wasserverbrauch des gesamten Hauses ab, weigern sich aber trotz vorhandener wohnungsbezogener Kaltwasserzähler die Kosten des Wasserverbrauchs analog zur Abrechnung der Stromkosten direkt mit den Eigentümern oder Mietern der einzelnen Wohnungen abzurechnen. Was will Ihre Partei unternehmen, um diesen Missstand zu beenden?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, aber ich musste mich erst bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) informieren.
Ich habe mit den BWB gesprochen und kann Ihnen nun folgende Antwort geben. Dass in Berlin der Hausanschluss und nicht der Wohnungsanschluss abgerechnet wird, ist „historisch gewachsen“ und hat viele Gründe. Die BWB sind Eigentümer der Leitung bis zum jeweiligen Anschluss und damit auch bei Schäden verantwortlich. Derzeit gehören die Leitungen jenseits des Wasserzählers dem Hauseigentümer, der auch für seine technische Sicherheit verantwortlich ist. Die BWB müssten diese Leitungen übernehmen und auf ihre Betriebssicherheit überprüfen. Auch wo bereits Wohnungszähler existieren, müssten diese geeicht werden. Häufig existieren aber keine getrennten Wohnungszähler. In Berlin gibt es ca. 1.8 Mio. Haushalte, aber nur 270.000 Kunden (Hausanschlüsse) der BWB. Teilweise hängen 50-60 Parteien an einem Hausanschluss. Dies verdeutlicht den hohen technischen und finanziellen Aufwand, der bei einer Umrüstung betrieben werden müsste. Eine Erhöhung der Kundenanschlüsse hätte ebenfalls zur Folge, dass diese nicht nur regelmäßig geeicht und technisch überprüft werden müssten, sondern auch von einer hohen Zahl an neu einzustellenden Kontrolleuren überprüft/abgelesen werden müssten.
In Hamburg wurde in den 1980er Jahren bei der Ablesung vom Haus- auf den Wohnungsanschluss umgerüstet. Grund war damals der zu hohe Wasserverbrauch und den Kunden sollte ihr Wasserverbrauch transparent bewusst gemacht werden. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Durch den zu niedrigen Wasserverbrauch entstehen den BWB hohe Kosten, da sie ihr Kanalnetz aufwendig mit Frischwasser spülen müssen. Ein weiterer entscheidender Unterschied zu Hamburg ist die Struktur der Stadt. Berlin ist im Gegensatz zu Hamburg Mieterstadt mit – leider – relativ geringem Eigentümeranteil. Auch dies erklärt die hohe Zahl an Haus- im Verhältnis zu bestehenden Wohnungsanschlüssen.
Eine entsprechende Umrüstung hätte hohe Kosten zur Folge, die auf die Wasserpreise umgelegt werden müssten. Dies ist aber nicht im Interesse der Berlinerinnen und Berliner, die zu Recht auf einen niedrigen Wasserpreis bestehen. Und wahrscheinlich würden die durch eine Umrüstung entstehenden Nachteile (hohe Kosten) die Vorteile (einfacherer Abrechnung) aufwiegen.
Da die Kostenstruktur der Wasserbetriebe zu einem sehr großen Teil aus fixen Kosten bestehen (Wartung Kanalnetz und Verwaltung) und ein Wassermehrverbrau in Berlin ökologisch unbedenklich wäre, wäre auch eine sog. „flat-rate“ für die Wasserrechnung (vergleichbar mit Handy-Verträgen) denkbar. Diese Überlegungen stehen aber erst am Anfang und weite Teile der Stadtbevölkerung müssten lieb gewonnene vermeintliche Weisheiten zum geringeren Ressourcenverbrauch in Bezug auf Wasser überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Burkard Dregger, MdA