Frage an Burkard Dregger von Stana K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dregger von der Berliner CDU,
ich möchte Ihnen als Abgeordneten des Berliner Landtages zwei Fragen stellen:
1: Wie kann es sein das eine Berliner Politikerin (Anne Helm/Piratenpartei) halbnackt in Dresden einen Bomber-Harris, der Menschen töten ließ, verherrlicht?
Quelle: http://www.berliner-kurier.de/politik---wirtschaft/politikerkarriere-beendet--nackt-piratin-anne-helm-muss-sich-warm-anziehen,7169228,26228858.html
2: Wieso ist der Richter Helmut Schweckendieck noch immer im Amt, nachdem er Mörder und Vergewaltiger freigelassen hat und sogar jemanden freisprach weil er "Keine Lust" hatte Zeugen zu laden?
Quelle: http://versagerrichter.npage.de/der-faule-richter.html
Über eine Beantwortung meiner beiden Fragen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Stana Katic
Sehr geehrte Frau Katic,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.02.2014.
Zu Ihrer Frage 1 ist zu sagen, dass die betreffende Politikerin der Piratenpartei entweder die geschichtlichen Fakten nicht kennt oder kein Gewissen besitzt. Ein derartig unqualifiziertes Benehmen zur Rechtfertigung eines Kriegsverbrechens an zehntausenden Unschuldiger kann auch nicht mit spätpubertierender Unreife entschuldigt werden. Fakt ist, dass das wunderschöne "Elbflorenz" Dresden im Februar 1945 keine militärische Bedeutung hatte. Vielmehr war es überfüllt mit Flüchtlingen aus den Ostgebieten, die auf der Flucht vor der Roten Armee waren. Das war den Verantwortlichen der Bombardierung in London und anderswo bekannt. Erfreulich ist, dass sich viele Menschen aus England an unserer Trauer um die Opfer beteiligen. Das eröffnet den Weg in eine gemeinsame europäische Zukunft.
Zu Ihrer zweiten Frage sehe ich den von Ihnen erwähnten, in den Medien kommentierten Vorgang ebenfalls kritisch. Gerade der Angriff auf Polizeibeamte muss unnachgiebig strafverfolgt werden. Denn unsere Polizeibeamte halten den Kopf hin, um Recht und Ordnung durchzusetzen und die Menschen vor Straftaten zu schützen. Dafür verdienen sie auch den besonderen Schutz unserer Rechtsordnung, auch unserer Gerichte. Ich könnte zu der Verhandlungsführung im konkreten Fall aber nur eine abschließende Einschätzung abgeben, wenn ich Einsicht in die Verhandlungsakte erhielte. Im Übrigen ist zu beachten, dass aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit die Aufsicht über die Richter nur durch die Präsidenten der jeweiligen Gerichte erfolgt. Es ist der Politik zurecht verwehrt, hier einzugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkard Dregger, MdA