Sehr geehrter Herr Siglreitmaier, wie ist Ihre Meinung zu dem Thema Flächenverbrauch in Bezug auf die Landwirtschaft sowie die Ausweisung von Neubau- und Gewerbegebieten?
Sehr geehrte Frau K.,
wenn langfristig eine regionale Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln gewährleistet sein soll, ist das Versiegeln von landwirtschaftlich genutzten Flächen sofort zu stoppen. Tatsache ist auch, dass ein weiteres zubetonieren und asphaltieren das Artensterben beschleunigen wird. Wasser kann nicht versickern, dies hat negative Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel zudem steigt die Gefahr von Hochwasserschäden bei Starkregen. Ein weiterer Punkt ist, Grünland bindet CO² und setzt Sauerstoff frei, versiegelte Fläche dagegen führt zu noch mehr Erderwärmung.
Der Flächenverbrauch für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen ist daher stufenweise innerhalb von zehn Jahren auf Netto-Null zu reduzieren. Die Ausweisung von Neubaugebieten ist nur noch zu genehmigen, wenn alle anderen Möglichkeiten, ausgereizt sind und der dringliche Bedarf nachgewiesen ist. Der Anreiz landwirtschaftliche Flächen in Bauland umzuwidmen, was zu einer Vervielfachung des Wertes bei Verkauf führt, muss wegfallen, private Veräußerungsgewinne sind wesentlich zu versteuern und den Gemeinden ist das absolute Vorkaufsrecht einzuräumen.
Nicht übersehen werden darf, auch Landwirte bauen, sie sind ebenso gebeten, jedes Vorhaben zu hinterfragen, speziell auch Privilegierte, im Außenbereich.
Das Anbindegebot von Gewerbe-Neubauten an bestehende Siedlungen muss wieder verpflichtend sein, Lockerungen sind sofort zurückzunehmen.
Es ist ein kommunales Flächenmanagement einzuführen, Baulückenerfassung, Tauschmöglichkeiten je nach Lebensphase unterschiedlich großer Wohnflächenbedarf, ggf. Aufstockung bestehender Gebäude ermöglichen, Neubauten als Mehrgenerationenhäuser planen, etc.
Dies sind nur einige Gedanken und mögliche Maßnahmen, nicht vergessen werden darf auch der Aus- und Neubau von Straßen, hier müssen alle Vorhaben nochmal auf den Prüfstand!
MfG
Siglreitmaier Bruno