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Frage von Bernhard S. •

Frage an Bruno Hollnagel von Bernhard S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Thema: Abwassererhöhung um 36 % für 2019 - 21 % für 2016 - 5 % für 2012

Sehr geehrter Herr Dr. Hollnagel,
wir wünschen Ihnen ein frohes Neues Jahr und kommen doch gleich mit neuen Poblemen.
Wir wohnen in Güster, ein Unter(Wahl)-Bezirk von Büchen und haben diese Woche die Wasser-/Abwasserabrechnung für 2019 bekommen.
36 % mehr für Abwasser!
Wir können weder 36 % mehr an Löhnen bezahlen, noch 36 % mehr Nettolohn einfordern.
Das Amt Büchen, Frau Leidl, hat die Richtigkeit bestätigt und das Gespräch mit dem Bürgermeister von Güster, Herrn Burmester, brachte keine Lösung.
Frage 1: Wie hoch darf eine Gemeinde ihre Bürger für die Infrastruktur belasten?

Wie Sie o. a. sehen, steigen die Kosten für Abwasser eskalierend. Im Gegenzug haben wir als Bürger nur die Möglichkeit an unserem guten Trinkwasser zu sparen. Das führt uns aber laut Bürgermeister in ein weiteres Dilemma. Das Wassersystem in Güster funktioniert nur optimal bei guter Auslastung.
Aufgrund der Preiserhöhungen und infolge von Einsparung im Wasserverbrauch werden von den lt. Bürgermeister geplanten 70.000 m³ nur noch 50.000 m³ genutzt.
Frage 2: Was sollen wir tun? Was würden Sie tun?

Gemeinden dürfen keine Gewinne machen, sie sollen Rücklagen bilden und verantwortlich planen und ausschreiben. Das heißt aber auch, wenn die Planung realisiert, die Rücklagen gefüllt, die Aus-schreibungen geprüft, ein Rückfluss/Senkung an die Bürgen fließen sollte. Die hohen Wasser-/Abwasserpreise in Güster sind seit 25 Jahren unter den „Top Ten“ der Welt!!!
Eine Erstattung hat es noch nie gegeben.
Frage 3: Können Sie anhand von Vergleichszahlen anderer Gemeinden in Deutschland (Wirtschafts-
prüfungsbericht) feststellen, ob auf der Ausgabenseite der Gemeinde durch die Privatwirtschaft (Rohrbau, Wartung, Reinigung etc.) ungewöhnlich hohe Ausgaben anfallen?

Wir möchten auch weiterhin die gute Trinkwasser-Qualität unterstützen, verlieren aber das Vertrauen in das System.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr S.,

Entscheidungen in diesem Bereich fallen auf anderen Ebenen (Land, Kommunen). Während die Gebühren durch die Gemeinden festgelegt werden, kann der lokale Versorger die Preise eigenverantwortlich gestalten. Im Bundesparlament ergibt sich für mich deswegen keine Handlungsmöglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Bruno Hollnagel