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Bruno Hönel
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Otto S. •

Wie stehen Sie dazu, den Atommülls in SH endzulagern, das bei einer Wasserspiegel-Erhöhung aufgrund der Polkappen-Schmelze etc als 1. Land erheblich überflutet wird?Geologisch jedoch "einwandfrei"!

Sehr geehrter Herr Hönel,

bitte seien Sie in der Entscheidung der Atommüll-Endlagerung weitblickender, vorausschauender und mutiger als bei der Zuweisung-Entscheidung des "frei GEMESSENEN" Atomschutts für Lübeck von Seiten Herrn Albrechts..
Auch wenn Sie selbst dann weder in Lübeck noch in SH, sondern eher in Berlin, wohnen werden!

Auch wenn "Die Grünen" stets gegen die Atomkraft-Nutzung waren, so brauchen Sie jetzt keine Angst zu haben, dass jegliche "eingehauste" Atomkraftwerke je wieder aktiviert werden.
Das ist wirtschaftlich und technisch absurd.

Also belassen Sie den Atomschutt und - Müll dort, wo er entstand, und fahren Sie ihn nicht noch weite Strecken durchs Land, um dieses dann ebenso latent für "ewig" erheblich zu verseuchen/zu kontaminieren!

Freundlichen Gruß
O. Schneider
von der ersten Generation der "Grünen"

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Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Frage!

Zur Beantwortung ebendieser gehe ich davon aus, dass Sie mit dem Begriff "Atommüll" die wärmeentwickelnden radioaktiven Abfälle meinen, welche von den radioaktiven Abfällen vernachlässigbarer Wärmeentwicklung („schwach-und mittelradioaktive Abfällen“) zu unterscheiden sind. Zu ersteren zählen die Brennelemente, welche nach § 9a Atomgesetz geordnet beseitigt werden müssen. Entsprechend ist das weitere Verfahren durch die rechtlichen Bestimmungen des Atomgesetzes vorgegeben.

Bei den Stoffen werden voneinander unterschieden:

Kernbrennstoffe und Spaltprodukte - Diese hochradioaktiven Stoffe müssen standortnah zwischengelagert werden, bis ein Bundesendlager hierfür zur Verfügung steht.

Aktivierte Komponenten - Diese Stoffe müssen teilweise abgeschirmt und als (schwach- oder mittel-) radioaktiver Abfall bis zur Verbringung in ein Bundesendlager zwischengelagert werden.

Kontaminierte Stoffe - Diese Stoffe durchlaufen einen strengen geseztlich vorgegebenen Dekontaminationsprozess. Sobald durch mehrmalige Messung sichergestellt ist, dass diese Stoffe nicht mehr radioaktiv sind, werden sie konventionell entsorgt und fallen unter das Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Für die Zwischenlagerung der entsprechenden Stoffe ist gemäß § 78 Strahlenschutzverordnung bis zur Inbetriebnahme einer Anlage des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle aus Kernkraftwerken die jeweilige Betreibergesellschaft der Kernkraftwerke zuständig. Da die Kapazitäten für eine solche Zwischenlagerung in Schleswig-Holstein nicht ausreichend sind, werden im Rahmen der Stilllegung der Atomkraftwerke neue Lagerkapazitäten errichtet.

Der endgültige Abbau der Kraftwerke kann erst erfolgen, wenn die zwischengelagerten Stoffe in ein Endlager überführt worden sind. Im Kontext dessen ist anzumerken, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den gesetzlichen Auftrag hat, bis 2031 einen Standort zu finden, der für eine Million Jahre die bestmögliche Sicherheit für den Einschluss hochradioaktiver Abfälle bietet.

Leider wird es noch viele Jahre dauern, bis wir die Verfehlungen der Vergangenheit ausgemerzt haben. Es bleibt zu hoffen, dass ein transparentes Endlagersuchverfahren zu einem in der Bevölkerung akzeptierten und wissenschaftlich fundierten Ergebnis kommt. Hierfür möchte ich mich einsetzen. 

Mit besten Grüßen

Bruno Hönel 

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