Wie ist der finanzielle Status bei Umsetzung des Vorhabens "13.000 zusätzliche Pflegestellen"?
Sehr geehrter Herr Hönel,
ich nehme Bezug auf den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 11.03.2021 mit dem Titel:
"Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung der pauschalen Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege"
und habe hierzu folgende Fragen:
1. Auf welchen Betrag beläuft sich der im Bericht erwähnte "Ausgabenrest" per 31.12.2021?
2. Wie hoch ist der Betrag, der aufgrund negativer Zinsen in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 entstanden ist?
3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen um den "Ausgaberest" kurzfristig abzubauen und dessen Höhe quartalsweise auszuweisen?
Vielen Dank für Ihre baldigen Antworten!
Sehr geehrter Herr S,
herzlichen Dank für die Frage. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das am 01.01.2019 in Kraft trat und das Förderprogramm für 13.000 Stellen in der Altenpflege einführte, war aus Grüner Sicht von Anfang an nur ein erster Schritt, um die Personalsituation in der Altenpflege zu verbessern. Für uns Grüne im Bundestag war immer klar, dass wir eine Personalausstattung anstreben, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der pflegebedürftigen Menschen orientiert. Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag mit unseren Koalitionspartner:innen darauf verständigt, den Ausbau der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege zu beschleunigen. Außerdem haben wir uns vorgenommen, die Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern mit dem Ziel, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen. Wir wollen den Pflegeberuf grundsätzlich attraktiver machen, etwa mit der Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, durch die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.
Mit freundlichen Grüßen
Bruno Hönel