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Frage von Peter S. •

Frage an Bruno Claußen von Peter S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Claußen.

Das in Hamburgs Verwaltung und Politik mal was mit Logik entschieden wird, scheint offensichtlich nur dem Wunschdenken zu entsprechen.

Mit Interesse verfolge ich die Hamburger Politik und bin immer wieder erstaunt, wie inkompetent man da zu sein scheint.

Als Beispiel möchte ich da die Dezentralisierung des SOD nennen, die jetzt mit einem Personalmangel einhergeht, zumal dieser jetzt auch noch die Überwachung des ruhenden Verkehrs übernehmen soll. Man überlegt nun, weiteres Personal einzustellen. Dabei sollte doch gerade bei den Personalkosten gespart werden. Dabei gibt es Alternativen.

Man könnte sehr schnell das fehlende Personal für die Überwachung des ruhenden Verkehrs rekrutieren und das ohne zusätzliches Personal einstellen zu müssen, in dem die Polizei die Überwachung des ruhenden Verkehrs, als auch ihre AiA, also nur die Angestellten im Außendienst, an die Bezirksordnungsdienste abgibt, die ohnehin nur für den Ruhenden Verkehr und das Beseitigen von Verkehrsbehinderungen (Abschleppen) zuständig sind und keinerlei Bewachungsaufgaben oder Aufgaben im fließenden Verkehr übernehmen dürfen, anders als die Angestellten im Polizeidienst (AiP). Die AiA gelten bei der Polizei ohnehin als aussterbende Spezies, weil nur begrenzt einsetzbar und werden deshalb auch nicht mehr ausgebildet, sondern nur noch die AiP. Warum dieses Potential nicht nutzen?
In anderen Städten und Kommunen ist das längst üblich. Dort wird der Ruhende Verkehr und das Abschleppen von Falschparkern von der Polizei nicht mehr überwacht, lediglich im Einzelfall.

Kann sich Hamburg eine doppelte Truppe, die sich nur auf die Füsse tritt leisten? Ich meine Nein.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Stecker

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stecker,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 28.11.02005.
Der künftige bezirkliche Ordnungsdienst BOD soll zusätzlich zu seinen sonstigen, vom Städtischen Ordnungsdienst SOD übernommenen Aufgaben, auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs übernehmen.

Die Polizei bleibt für diese Aufgabe jedoch auch weiterhin zuständig und wird sie im bisherigen Umfang mit ihrem bisherigen Personal auch weiterhin wahrnehmen. Schon deshalb ist es nicht möglich, Ihren Vorschlag zu realisieren, die in der Verkehrsüberwachung eingesetzten AiAs der Polizei zum BOD zu versetzen: sie werden bei der Polizei gebraucht.

Dass sich Polizei und BOD insoweit nicht auf die Füße treten, wird dadurch vermieden, dass jeweils eine Abstimmung der Einsätze des BOD mit der regional zuständigen Dienststelle der Polizei erfolgt.

Sie werden Ihren Vorschlag aber dennoch in etwas veränderter Form in diesem Projekt wiederfinden: Die wegen der hinzugekommenen Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs beim BOD zusätzlich benötigten Mitarbeiter sollen nicht zusätzlich eingestellt werden, sondern kommen von anderen Behörden.. Es sind Mitarbeiter der Stadt, deren Arbeitsplatz aufgrund von organisatorischen Maßnahmen nicht mehr benötigt wird und die mit Hilfe des beim Personalamt eingerichteten Projekts Interner Arbeitsmarkt einen neuen Arbeitsplatz beim BOD erhalten sollen.

Ich halte daher diese Maßnahme insgesamt für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Bruno Claußen