Frage an Bruno Claußen von Klaus- Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Volksvertreter,
wann endlich schreibt die Politik den Verantwortlichen in den Schulen vor, welche Delikte sie umgehend der Polizei zu melden haben? Es sollte hier keinen Ermessensspielraum geben. Ich bin gegen Verharmlosung von Straftaten und falsch verstandene Kuschelpädagogik. Rechtzeitig Grenzen setzen. Oferschutz statt Täterschutz. Wie ist Ihre Meinung dazu? Was plant die CDU?
Mit freundlichem Gruß
Klaus- Peter Steinberg
"Man kann eine Krankheit nicht dadurch heilen, daß man das Fieberthermometer versteckt"
(Yves Montand)
Sehr geehrter Herr Steinberg,
der Gesetzgeber schreibt den Schulen durchaus ziemlich genau vor, welche Delikte umgehend der Polizei zu melden sind. So wurde im Sommer 2003 eine vorher im Rahmen einer Dienstanweisung geregelte ?Verpflichtung? der Schulleitung, im Falle erheblicher Straftaten die Polizei zu unterrichten, in den § 49 Absatz 1 letzter Satz des Hamburgischen Schulgesetzes aufgenommen. In diesem heißt es (Zitat):
?Sind von Schülerinnen und Schülern Handlungen im Sinne strafrechtlicher Bestimmungen von einiger Bedeutung begangen worden, informiert die Schulleitung die Polizei, sofern dem nicht gewichtige pädagogische Gründe im Einzelfall entgegenstehen?.
Straftaten von ?einiger Bedeutung? sind unter anderem Dienstahl, Raub, Erpressung, Körperverletzung, Waffenbesitz oder sexuelle Nötigung. Ob ein ?gewichtiger pädagogischer Grund? vorliegt, muss im Einzelfall von der Schulleitung entschieden werden, wobei der Grund immer in Relation zur Straftat stehen muss. So ist bei schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung kein pädagogischer Grund denkbar, der dazu führen könnte, dass eine Unterrichtung der Polizei unterbleibt. Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung könnten jedoch Wiedergutmachung des Schadens und Entschuldigung des Täters dazu führen, dass eine Benachrichtigung der Polizei ausnahmsweise unterbleibt.
Ich persönlich halte diesen Passus des Schulgesetzes für gut und richtig. Gleiches gilt für den ?Ermessensspielraum?, der den Lehrkräften eingeräumt wird, zumal das ?Legalitätsprinzip?, das Polizisten zur Strafverfolgung verpflichtet, nicht für Lehrer gilt.
Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist die Bekämpfung der Jugendkriminalität ein erklärter Schwerpunktbereich. Ich bin durchaus der Auffassung, dass straffällig gewordenen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden durch sofort spürbare Konsequenzen klare Grenzen aufgezeigt werden müssen. Gleichwohl muss parallel auch besonderer Augenmerk auf die Prävention, also die Verhinderung von Straftaten, gelegt werden. Hier haben Senat und Polizei mit der Aktion ?Cop4u? bereits in der vergangener Legislaturperiode ein Konzept entwickelt, das schon zu beachtlichen Erfolgen geführt hat. Ziel dieses Konzeptes ist es, jeder Schule einen festen polizeilichen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, um durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Polizei gemeinsam Maßnahmen zur Eindämmung der Jugendkriminalität zu verabreden und umzusetzen.
Ich bin der Meinung, das sich das ?Copp4u?-Programm bewährt hat und die Stadt Hamburg damit auf dem richtigen Weg ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bruno Claußen