Britta Reimers
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Frage von Manfred L. •

Frage an Britta Reimers von Manfred L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum kann ich bei der EU beschwerden über Mitgliedsstaaten einreichen, aber keine Beschwerden die EU-Entscheidungen betreffen?
Es Grüßt Manfred Lorenzen

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lorenzen,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Januar. Wie von Ihnen angesprochen haben Sie die Möglichkeit, bei der Europäischen Kommission Beschwerde einzureichen, wenn in Ihren Augen ein Mitgliedsstaat gegen Unionsrecht verstößt.

Darüber hinaus ist es Ihnen durchaus möglich, auch gegen die EU eine Beschwerde vorzubringen. Ihre Rechte als EU-Bürger sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dargelegt. Artikel 43 beschreibt dort die Funktion des Europäischen Bürgerbeauftragten, an den Sie sich wenden können, wenn Sie auf Missstände in einem der Organe oder in einer der Institutionen der Europäischen Union aufmerksam machen wollen.

Wenn Sie nun, wie von Ihnen angesprochen, eine Beschwerde über "Entscheidungen der EU" äußern möchten, können Sie über die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O´Reilly zum Beispiel eine Verordnung, Richtlinie oder einen Beschluss hinterfragen, indem Sie einen Missstand geltend machen in einer der involvierten Institutionen. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union wären dies die Kommission, das Parlament und der Rat.

Die oben bereits verlinkte Website der Europäischen Bürgerbeauftragten informiert Sie ausführlich über dieses Amt und gibt Ihnen auch Beispiele an die Hand, auf welche Art von Missständen Sie Ihre Beschwerde gründen können.

Außerdem haben Sie nach Artikel 44 der Charta der Grundrechte auch die Möglichkeit, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Britta Reimers, MdEP