Britta Reimers
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Britta Reimers zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerhard R. •

Frage an Britta Reimers von Gerhard R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Reimers,
Vielen Dank für Ihre Antwort zum Thema EU-Saatgutverkehrsordnung.

In der Verordnung gibt eine Fülle teils neuer Einschränkungen der Freiheit:
- Auch für Erhalter und Kleinstunterhmer gibt es nach $36 umfangreiche Pflichten, die noch durch delegierte Akte der Kommission ausserhalb der parlamentarischen Kontrolle erweitert werden können.
- Es gibt neue Aufzeichnungspflichten für Bauern, die Saatgut für den eigenen Anbau herstellen oder mit Nachbarn tauschen
- Mit den Dokumentationspflichten verbunden sind umfangreiche staatliche Überwachungsmöglichkeiten durch die EU
- Die Abschaffung der erleichterten Zulassungsmöglichkeit als "Amateur"-sorte erhöht für alle Vielfaltssorten die Zulassungsschwelle
- Die DUS - Kriterien für die Einheitlichkeit des Saatguts sind eine erhebliche Hürde für Züchter im ökologischen Landbau, da sie ganz an

den Forderungen von Großunternehmen nach Schutz geistigem Eigentums orientiert sind und vielfältiges samenfestes Saatgut benachteiligen
- Am Ende gibt es eine Einschränkung der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und ihres Menschenrechts auf Ernährungssouveränität

Dementsprechend breit ist die Ablehnung dieser Verordnung in der Zivilgesellschaft wie der ökologischen Landwirtschaft:
http://www.eu-saatgutrechtsreform.de/

Sind sie der Meinung,
- dass es zukünftig wieder mehr statt weniger Vielfalt geben sollte?
- dass freies samenfestes Saatgut einer solchen Bürokratie ausgesetzt werden sollte?
- dass Landwirte und Hobbygärtner nicht auch ohne EU-Bevormundung selbst frei entscheiden können, welches Saatgut das für sie richtige ist?
- dass von klassisch gezüchtetem Saatgut eine solche Gesundheitsgefahr ausgeht, die einen derartigen Bürokratieaufwand rechtfertigen könnte?

Werden Sie sich dafür einsetzen,
- dass die Verordnung beschränkt wird auf Sorten mit geistigem Eigentumsschutz?
- dass es eine Transparenzpflicht gibt, in der die (biotechnologischen) Herstellungsmethoden für Saatgut dokumentiert wird?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Roth,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.08.2013 zum Entwurf der neuen Saatgutverordnung.

Als liberale Politikerin halte ich den bürokratiearmen Handel mit Saatgut innerhalb und auch außerhalb der EU für sehr wichtig. Dieser sollte jedoch grundlegende Qualitätsanforderungen einhalten. Jeder muss die Sicherheit haben, dass das gekaufte Saatgut alle gesundheitlichen Anforderungen erfüllt.

Im vorliegenden Entwurf http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0262:FIN:DE:PDF der Kommission wird versucht sowohl den notwendigen Sicherheitsanforderungen als auch der bürokratiearmen Saatgutzulassung und -verbreitung gerecht zu werden. Die in Art. 36 des Verordnungsentwurfs erwähnten Aufzeichnungspflichten umfassen bisher lediglich eine Mengenauflistung für alles weitergebene Saatgut. Hinsichtlich des Vorschlags, der Kommission in Art. 36 delegierte Rechtsakte einzuräumen, behalte ich mir durchaus vor, Änderungsanträge einzubringen.
Generell liegen delegierte Rechtsakte jedoch nicht außerhalb der parlamentarischen Kontrolle: Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat haben laut Art. 290 TFEU http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:12008E290:de:HTML die Möglichkeit, ihr Veto einzulegen.

Die von Ihnen befürchteten Überwachungsmöglichkeiten durch die EU kann ich nicht erkennen, da z.B. in dem von Ihnen erwähnten Art. 36 auf die zuständigen Behörden verwiesen wird. Das sind bereits heute die nationalen Stellen.

Auch die Befürchtung hinsichtlich der erschwerten Zulassung von sogenannten "Amateursorten" teile ich nicht. Sorten mit amtlich anerkannter Beschreibung (Standardsorten), also solche die ohne eine vorherige "DUS-Prüfung" auf nationaler Ebene anerkannt wurden, soll es weiterhin geben. Sie sollen sogar laut Erwägungsgrund 36 ausdrücklich weiterhin erzeugt und weitergegeben werden dürfen:
"In diesem Zusammenhang sollten bestimmte Sorten selbst dann erzeugt und auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, wenn sie die Anforderungen in Bezug auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit nicht erfüllen."

Die von Ihnen geforderte Transparenzpflicht für Herstellungsmethoden von Saatgut halte ich für problematisch. In Deutschland sind es vor allem mittelständische Unternehmen, die mit nicht unerheblichem Kostenaufwand neue Sorten entwickeln. Mit der Offenlegung sämtlicher Herstellungsmethoden fiele der Anreiz weg, in die Erforschung neuer hocheffizienter Sorten zu investieren. Dadurch wäre am Ende vor allem die europäische und weltweite Nahrungsmittelsicherheit bedroht

Generell aber behalte ich mir die Möglichkeit vor, Änderungsanträge zum vorliegenden Kommissionsentwurf einzubringen, die die Forschung, den Austausch und die Weiterentwicklung von Saatgut sicherstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Britta Reimers, MdEP