Frage an Britta Reimers von Christian E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Reimers,
als Deutscher war ich 8 Jahre in Dänemark (DK) gemeldet, ich arbeite dort als Arzt und habe ein Haus gekauft. Jetzt bin ich in Flensburg gemeldet und arbeite weiterhin in DK.
Als Ausländer darf man kein "Ganzjahresgebäude" besitzen. Dänen dürfen aber überall in der EU kaufen was sie wollen.
Ich muss einen jährlichen Antrag stellen um mit meinem Auto - legal - zur Arbeit und zu meinem Haus fahren zu dürfen. Ausserdem wird verlangt dass ich zu jeder Zeit nachweisen kann wie oft ich mich in DK aufgehalten habe.
Entspricht das europäischen Gesetzen?
Ist es möglich innerhalb der EU EU-Bürger so zu gängeln?
Ich hoffe auf eine Antwort oder einen Rat an wen ich mich sonst wenden kann.
Mit Dank und freundlichem Gruss
Christian Eubisch
Sehr geehrter Herr Eubisch,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.06.2013 zu den Regelungen für Grenzgänger.
In Dänemark gelten für Hausbesitzer sehr strikte Regeln. Das gilt insbesondere dann, wenn die Besitzer nicht mehr regelmäßig in ihrem Haus leben - wie in Ihrem Fall, da Sie nach Flensburg umgezogen sind.
So ist es Ausländern nicht erlaubt, ein Haus zu besitzen, welches über längere Zeit leer steht. Umgangen werden kann diese Regelung, indem man vermietet. Dadurch erhält die Immobilie den Status eines gewerblich genutzten Gebäudes und kann legal unterhalten werden. Von ähnlich strengen Regelungen sind auch Personen mit dänischer Staatsangehörigkeit betroffen.
Genauere Regelungen über "Ganzjahresgebäude" in Dänemark finden Sie hier < http://www.expatdenmark.dk/article.78.html > .
Die Anmeldung Ihres Wagens in Dänemark genauso wie die ständige Nachweispflicht über die Aufenthaltsdauer stellen Kontrollmechanismen des Dänischen Staates dar. Für Dänemark ist es wichtig zu wissen, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, um Ihre Einkommenssteuer und die Anmeldegebühren für Ihr Auto korrekt berechnen zu können.
Grundsätzlich gilt, dass die EU den Rahmen der Regelungen vorgibt und die Mitgliedstaaten das Recht zur Verschärfung haben. In Dänemark gelten sehr strenge Auflagen für Ausländer, aber auch für die eigene Bevölkerung. Genauere juristische Informationen zu Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit dieser Auflagen kann ich Ihnen leider nicht liefern. Aus diesem Grund kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt mit den Dänischen Behörden zu verständigen oder einen Anwalt hinzuzuziehen.
Weitere Informationen über Regelungen für Grenzgänger auf europäischer Ebene finden Sie hier < http://europa.eu/youreurope/citizens/work/cross-border-worker/your-rights/index_de.htm > . Zusätzliche Informationen über Arbeit und Wohnen in Dänemark können Sie auf dieser Webseite < http://uk.bm.dk/en/Themes/Residence%20and%20Work.aspx > abrufen.
Ich hoffe sehr, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Britta Reimers, MdEP