Frage an Britta Reimers von Jürgen J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reimers,
die e-Zigarette soll jetzt durch die Hintertür verboten werden. Inwiefern haben Sie sich eingehend mit dieser Materie vertraut gemacht um sich selbst, unter Berücksichgung der im www zur Verfügung stehenden Studien und Fakten, ein Urteil bilden zu können? Unter http://www.dampfzeichen.de/Holger-Nils-Dampfer-Brief.pdf www.rursus.de und http://ig-ed.org/ sind hilfreiche Informationen abrufbar, die zur Wahrheitsfindung bezüglich e-Zigarette helfen.
Wie stehen Sie zur Entscheidung von Menschen/Bürgern/Wählern für sich selbst zu entscheiden (Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und Selbstbestimmung), ob sie nun Tabakwaren oder die weniger schädliche sogenannte e-Zigarette als Konsum-Genussmittel nutzen, weil sie nicht verzichten/aufhören wollen?
Wie stehen Sie zur Entscheidung der Kommission zur Regulierung der Tabakverordnung Nikotinhaltige Liquids als Medikament/Arzneimittel einzustufen, obwohl dies rechtlich nichthaltbarist?
Anmerkung: Die Zulassung als Arzneimittel ist aus Kostengründen von den Liquidherstellern nicht so einfach zu bewältigen/mit Risiko verbunden und hat defakto das Aus der Liquids zur Folge. Ist das erklärte Ziel der Kommission? Was soll das auf abgeordnetenwatch.de so gern zitierte: wenn, dann wird es erst 2016 Gesetz und auch dann wäre die Versorgung ja weiterhin gewährleistet.
Ja sicher, in Apotheken, zu welchen Preisen und mit was für Beschränkungen, die für Tabakwaren und Alkohol(die psychoaktivste "Droge") nicht gelten! Absolut inakzeptabel!!
Nach http://blog.rursus.de/2013/04/entwohnung-fuhrt-zum-verbot-der-ezigarette/ soll die anfänglich existierende 4mg Grenze gestrichen werden, so dass selbst nikotinfreie Liquids Apothekenpflichtig wären? Wenn hier tatsächlich die Gesundheit der Menschen im Vordergrund steht,was ich bezweifel(!), dann gäbe es für Lebensmittel/Konsumgüter des täglichen Bedarfs keine EU abgesegneten Schadstoffobergrenzen!
Danke für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Jotzat,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.04.2013 und für die beigefügten Informationen.
Wie Sie sicherlich der Presse entnehmen konnten, wird die vorgeschlagene Richtlinie 2012/0788 ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0788:FIN:DE:PDF ) der EU-Kommission bereits heftig diskutiert. Auch innerhalb meiner Partei gibt es verschiedene Meinungen zum Thema.
Die Entstehungsgeschichte der Richtlinie sowie eine Vielzahl von Rückmeldung unterschiedlichster Akteure im Zuge einer öffentlichen Konsultation durch die Kommission können Sie auf dieser Webseite nachlesen: http://ec.europa.eu/health/tobacco/consultations/tobacco_cons_01_en.htm . Von der öffentlichen Anhörung zur Tabakrichtlinie vom 25. Februar 2013 im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsmittelsicherheit finden Sie hier http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20130225-1500-COMMITTEE-ENVI ein Video.
Seit dem 28. März 2013 liegt nun der Berichtsentwurf von Linda McAvan vor, der hier http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-508.085%2b02%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN abrufbar ist - bislang nur auf Englisch. In diesem Berichtsentwurf sind noch keine Änderungsanträge für Artikel 18 enthalten, in dem der Kommissionsvorschlag den Umgang mit "Nikotinhaltigen Erzeugnissen", darunter auch E-Zigaretten, regelt.
Vielen Dank für die Bereitstellung zahlreicher Links mit Informationen zur E-Zigarette. Da elektronische Zigaretten noch nicht so lange am Markt vertreten sind wie herkömmliche Zigaretten, gibt es bislang nur eine überschaubare Anzahl an wissenschaftlichen Studien, die zudem zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. So spricht das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2012 ( http://www.bfr.bund.de/cm/343/liquids-von-e-zigaretten-koennen-die-gesundheit-beeintraechtigen.pdf ) auch von möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch E-Zigaretten. Hierzu müssen noch weitere Daten erhoben werden, um zu gesicherten Erkenntnissen zu gelangen.
Allerdings schießt das Vorhaben, E-Zigaretten wie Arzneimittel behandeln zu wollen, über das Ziel hinaus, da für mich nicht eindeutig ist, dass E-Zigaretten ausschließlich der Rauchentwöhnung dienen sollen. Die Liberalen sind davon überzeugt, dass Verbraucher eigenständig und auch eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können, und dass Produktverbote immer nur der allerletzte Schritt sein dürfen.
In meiner Funktion als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsmittelsicherheit behalte ich es mir daher vor, gegebenenfalls Änderungsanträge einzubringen, die auch die Handhabe von "Nikotinhaltigen Erzeugnissen" betreffen.
Ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen die von Ihnen gestellten Fragen beantworten, und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Britta Reimers, MdEP