Frage an Britta Reimers von Andreas M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reimers!
Der Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht vor die E-Zigarette als nikotinhaltiges Erzeugnis zu behandeln.
Es soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter geben. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten bzw. sollen dann nur als Arzneimittel zugelassen werden. Ich kann nicht erkennen, worin die arzneiliche Wirkung von Liquids mit mehr Nikotin liegen soll. Die elektronische Zigarette ist eine weniger schädliche Alternative zum Tabakgenuss und kein Arzneimittel!
So wie Tabak ein Genussmittel darstellt sind auch die elektronische Zigaretten bzw. deren Liquids als Genussmittel anzusehen.
Der Sinn der elektronischen Verdampfer (eben auch e-zigarette genannt) liegt nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung. Es geht primär darum, das von der Zigarette gewohnte Nikotin ohne die Inhalation von Verbrennungsprodukten aufzunehmen und hierbei gewohnte Rituale beizubehalten.
Durch die vorgesehene Nikotinbegrenzung würde es einem Raucher unmöglich gemacht, auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen!
Die Folge wäre, dass er bei der Tabakzigarette mit all ihren schädlichen Auswirkungen bliebe.
Ich sehe auch nicht, woher bei höheren Nikotindosen eine Arzneiwirkung entsteht.
Dies würde ja auch implizieren, dass auch Tabakzigaretten eine therapeutische Arzneiwirkung besitzen, da ja auch hier über den Tabakrauch Nikotin konsumiert wird.
Ich bitte darum, die elektronische Zigarette - bei der es sich korrekter weise um einen Verdampfer handelt - nicht unter die Vorschriften der EU-Tabakrichtline fallen zulassen, um den umstiegswilligen Rauchern nicht die Möglichkeit zu verbauen, ihr Genussmittel auf einem erheblich unschädlicheren Weg zu konsumieren!
Werden Sie sich dafür einsetzen?
geehrter Herr Mai,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.01.2013.
Bereits heute wird die vorgeschlagene Richtlinie 2012/0788 der EU-Kommission in den Medien und auch in meiner Partei heftig diskutiert.
Allerdings bitte ich Sie zu bedenken, dass es sich bei dem aktuell vorliegenden Dokument lediglich um einen Vorschlag der Europäischen Kommission handelt. Die konkrete Arbeit an dessen Veränderung seitens des Rats der Europäischen Union und auch des Europäischen Parlaments (EP) hat noch nicht begonnen - so gibt es noch keinen Berichterstatter für das EP zum Thema.
Hauptsächlich verhandelt werden wird die Richtlinie im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, in dem ich stellvertretendes Mitglied bin.
Wie die in der Richtlinie im Einzelnen benannten Grenzwerte ermittelt wurden, kann ich bislang leider nicht genau nachvollziehen. Allerdings können Sie die allgemeine Entstehungsgeschichte der Richtlinie sowie eine Vielzahl von Rückmeldungen unterschiedlichster Akteure im Zuge einer öffentlichen Konsultation durch die Kommission auf dieser Webseite nachlesen: http://ec.europa.eu/health/tobacco/consultations/tobacco_cons_01_en.htm .
Zurzeit konzentriert sich meine Arbeit auf die in diesem Monat im Landwirtschafts-Ausschuss verhandelte Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, zu der über 7500 Änderungsanträge eingereicht wurden. Sobald wir im Landwirtschafts-Ausschuss zu einer Einigung gekommen sind, kann ich mich der Sichtung von Fakten und Informationen zum Thema zuwenden. An diese Bestandsaufnahme möchte ich soweit wie möglich unvoreingenommen herangehen und bitte um Ihr Verständnis, wenn ich noch keine endgültige Position zu Teilen oder zur gesamten Richtlinie beziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Reimers