Britta Reimers
FDP
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Frage von Meinhart K. •

Frage an Britta Reimers von Meinhart K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

wie vertragen sich die ungewöhnlichen ermächtigungen des nicht demokratisch gewählten gouverneursrats mit demokratischen bürgerrechten?wenn der gouverneursrat kapitalbeträge von den nationen bedingungslos und unwiderruflich abrufen kann, heisst das, dass ein später neugewähltes nationales parlament nichts mehr widerrufen kann?
wieso ist der kapitalstock auf 700 mrd € begrenzt,wenn der gouverneursrat ihn jederzeit beliebig aufstocken kann?
nach welcher logik soll deutschland für geld haften,das es weggibt?
wie kann der gouverneursrat über recht und gesetz gestellt werden - sozusagen als "oberste gerichtsherren von ganz europa" ?
sind die total immunen gouverneursräte niemandem verantwortlich oder rechenschsaftsverpflichtet?wie verträgt sich das mit elementarsten vorstellunggen von rechtsstaat-lichkeit?
heisst unverletzlichkeit der amtlichen schriftstücke, dass niemand deren offenlegung auf dem rechtswege erzwingen kann?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Koester,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie auf meine Antwort vom 30. März auf Ihre vorherige Anfrage hinweisen: Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus regelt die Funktion des Gouverneurrates (Artikel 5). Der Gouverneurrat kann also nicht als "oberste Gerichtsherr bezeichnet" werden.

Ich bin als Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für agrarpolitische und entsprechende umweltpolitische Themen zuständig.

Um weitere detaillierte Informationen über den ESM-Vertrag und über die aktuelle Sachlage im Ausschuss für Wirtschaft und Währung zu bekommen, könnte es für Sie wesentlich ergiebiger sein, sich an die Mitglieder dieses Ausschusses zu wenden. Ich selber bin nicht intensiv genug mit dieser Thematik befasst, um Ihnen Fragen detailgenau beantworten zu können. Ich lege Wert darauf, fachlich fundiert zu antworten und kann es in diesem Fall nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Britta Reimers, MdEP