Frage an Britta Reimers von Meinhart K. bezüglich Finanzen
können Sie mir bitte für die von Ihnen genannte maximalhaftung und für das bundesparlamentarische vetorecht im ESM vertrag die belegstellen angeben?
wie steht es im deutschen bundestag um bewusstsein und informationsstand bei der ausübung des genannten vetorechts im interesse der bundesbürger?
Sehr geehrter Herr Koestzer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Die von Ihnen gefragten relevanten Artikel bzw. Belegstellen sind
· zum maximalen Kapitalstock: Art 8 (1). Im Artikel wird der Kapitalstock auf 700 Mrd. € festgelegt.
· zum Beitrag Deutschlands im Kapitalstock: Artikel 11 (2). Der Artikel sagt, dass die Verteilung der nationalen Beiträge nach Anhang I folgt. Im Anhang I wird der Maximalanteil von Deutschland auf 27,1464 Prozent festgelegt. Diese Summe bedeutet für Deutschland eine maximale Beitragssumme von etwas über 190 Mrd. €, sehen Sie hierzu auch den Anhang II. Ferner stellt der Artikel 8(5) heraus, dass kein Land für mehr als seinen Maximalbetrag haftet.
· zum Vetorecht des Bundestages: Artikel 10(1). Im Artikel wird festgelegt, dass eine Erhöhung des Kapitalstockes nicht möglich ist, bevor jeder Mitgliedsstaat zugestimmt hat. Somit muss der Bundestag bei einer möglichen Erhöhung des Kapitalstocks auch zustimmen.
Als Europaabgeordnete bin ich im ständigen Kontakt mit Bürgern und mit Abgeordneten des Bundestages. Welchen genauen Informationsstand meine Kollegen im Bundestag bzw. im Bundesrat haben, kann ich Ihnen aber nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Britta Reimers, MdEP