Britta Reimers
FDP
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Frage von Meinhart K. •

Frage an Britta Reimers von Meinhart K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

und wie sieht ihre demokratische kontrolle des ESM aus?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Koester,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07. Dezember 2011 bezüglich der demokratischen Kontrolle über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch Abgeordnete des Europäischen Parlamentes.

Bei dem Vertrag über die Errichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen souveränen Staaten (den 17 Euro-Mitgliedstaaten). Das Europäische Parlament hat keine juristischen Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung dieses Vertrages und bei dessen Anwendung.

Demokratische Kontrolle wird über folgenden Mechanismus ermöglicht: Alle 17 Euro-Mitgliedstaaten müssen den ESM-Vertrag ratifizieren. Im Falle Deutschlands bedeutet dies, dass der Bundestag der Annahme des ESM-Vertrages zustimmen muss. Hierdurch stimmt der Bundestag ausdrücklich zu, dass der ESM eine Ausleihkapazität von 500 Mrd. € haben wird, ermöglicht durch einen Kapitalstock von 700 Mrd. €. Deutschland trägt rund 27% des Kapitals bei (also im schlechtesten aller Fälle 190 Mrd. €). Artikel 8(5) des ESM-Vertrages stellt klar heraus, dass kein Land für mehr als seinen Maximalbetrag haftet. Sollte der Gouverneursrat des ESM eine Erhöhung des Kapitalstocks für nötig erachten, kann er einen entsprechenden Vorschlag machen. Hier hat jedoch jedes im Gouverneursrat vertretene Land ein Vetorecht[1] und eine einstimmig beschlossene Entscheidung tritt erst in Kraft, wenn diese Vertragsänderung von den Mitgliedstaaten ratifiziert wurde[2]. Der Bundestag hat also ein klares Vetorecht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort etwas weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Britta Reimers

[1] Art. 5(6)(c)
[2] Art. 10(1) des ESM-Vertrages