Frage an Britta Reimers von hauke K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau reimers
uns interessieren folgende Fragen da wir diese für ein Projekt in der Landwirtschaftsschule benötigen.
Soll es eine Anbaugrenze für Mais geben?
Wie sieht es mit Fruchtfolgen aus?
Kann es sein das es in Zukunft Kürzungen für die Biogasanlagen geben wird?
Wie lange werden Biogasanlagen noch Staatlich gefördert?
Wie sieht es von der Seite der Ökonomie und Ökologie der Biogasanlagen aus?
Wir erbitten um baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen Hauke Koops
Sehr geehrter Herr Koops,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. November 2011 mit mehreren Fragen zum Thema Biogas. Entschuldigen Sie meine verspätete Antwort hierauf.
Die meisten Ihrer Fragen beziehen sich auf Sachverhalte, die aus rechtlicher Sicht auf Bundesebene und nicht auf europäischer Ebene geregelt werden. Dennoch gebe ich Ihnen hierzu gerne, soweit möglich, Auskunft.
Soll es eine Anbaugrenze für Mais geben?
Derzeit werden in Deutschland 2,45 Millionen ha Mais angebaut, wovon etwa 650.000 ha für die Biogaserzeugung genutzt werden[1]. Nach derzeitigem Stand wird es auf europäischer Ebene keine Einführung einer Anbaugrenze für Mais geben.
Soll es Regelungen zu Fruchtfolgen geben?
Derzeit wird auf europäischer Ebene im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik die Einführung von Fruchtfolgen diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussion stehen aber noch nicht fest.
Kann es sein, dass es in Zukunft Kürzungen für die Biogasanlagen geben wird?
Die Höhe der Einspeisevergütung für Strom aus Biogasanlagen wurde in der Vergangenheit mehrmals angepasst, was sich wohl auch zukünftig wiederholen wird. Die letzte Anpassung erfolgte mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die ab dem 1. Januar 2012 gilt. Gegenüber der seit 2009 geltenden Einspeisevergütung hat sich die Struktur des Vergütungssystems geändert (Grundvergütung in Abhängigkeit der Stromproduktion pro Jahr; Prämie für Produktion aus bestimmten Stoffen wie Gülle und Pferdemist)[2] . Laut Bundesumweltministerium hat die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eine Absenkung des durchschnittlichen Vergütungsniveaus um 10-15% bewirkt[3] .
Meiner Meinung nach muss die Förderungsstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes neu überdacht werden.
Wie lange werden Biogasanlagen noch staatlich gefördert?
Hierauf kann ich leider keine definitive Antwort geben, da das Erneuerbare-Energien-Gesetz keine Angaben dazu enthält, ab wann die staatliche Förderung abgeschafft wird. Es gilt jedoch, dass die Höhe der Förderung, die einer Biogasanlage jeweils 20 Jahre lang zusteht[4] , jährlich um 2% gekürzt wird[5] . Eine Biogasanlage, die 2013 ans Netz geht, kriegt also 2% niedrigere Vergütungen pro Kilowattstunde als eine Anlage, die 2012 angeschlossen wurde.
Wie sieht es von der Seite der Ökonomie und Ökologie der Biogasanlagen aus?
Die Förderung von Biogasanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geht auf die Rot-Grüne Koalition zurück (Verabschiedung durch den Bundestag am 25.02.2000[6] ).
Im Grundsatz sind Biogasanlagen unterstützenswert. Dennoch besteht bei der Bewertung der ökologischen/ökonomischen Bilanz Diskussionsbedarf. So ergibt sich bei der Erstellung der Energie-Bilanz von Biogasanlagen die Frage, welche Bestandteile man in die Bilanz mit aufnimmt (z.B. die Kosten für den Transport der Energiepflanzen zur Biogasanlage).
Was die wirtschaftliche Seite angeht, so scheint die Anreizwirkung der Einspeisevergütung zu funktionieren (es werden neue Biogasanlagen in Betrieb genommen). Allerdings muss man das Risiko im Auge behalten, das ein Betrieb eingeht, der eine Biogasanlage in Betrieb nimmt. Schließlich ist das Niveau der Einspeisevergütung auf 20 Jahre hin festgelegt und eventuell entgehen dem Betrieb im Falle von ansteigenden Preisen für bestimmte andere landwirtschaftliche Erzeugnisse attraktive Einnahmen, da der Betrieb sich mit der Biogasanlage weitestgehend auf die Produktion von Energiepflanzen festgelegt hat.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne wieder kontaktieren.
Mit freundlichen Grüssen,
Britta Reimers
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[1] http://www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2012/02-BL-Jahrestagung-Fachverband-Biogas.html
[2] http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf (siehe Artikel 27)
[3] http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/print/47469/
[4] http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf (Artikel 21(2))
[5] http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf (Artikel 20(2)(5))
[6] http://www.energieberater-bayern.de/download/eeg_2000_04.pdf