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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
98 %
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Frage von Dyrk G. •

Werden Sie und Ihre Fraktion sich gegen den Willen der FDP noch durchsetzen können oder wird dies ein weiterer bitterer Schritt zum anhaltenden Demokratieverlust darstellen?

Sehr geehrte Frau Haßelmann, wie tagesschau.de informiert, soll in den nächsten Tagen im Bundestag ein Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verabschiedet werden. Dies erschwert ganz konkret die Arbeit der Staatsanwaltschaften zur Aufklärung der CumEx- und CumCum-Straftaten, besonders im Hinblick auf die Verjährungsfist von 15 Jahren für schwere Steuerhinterziehungsdelikte. Im Artikel wird dies als "Ein Geschenk an Kriminelle" bezeichnet, was sicher nicht im gewünschten Interesse der Politik und schon gar nicht der Bürger stehen kann.

> https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buerokratieentlastungsgesetz-100.html

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Verfolgung von Finanzkriminalität ist für uns Grüne ein zentrales Anliegen. Transparenz und das lückenlose Aufklären von Finanzmarktkriminalität sind wichtig, um in der Gesellschaft Fairness herzustellen und auch um Vertrauensverlust in die Demokratie zu verhindern. Bezüglich der Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte ist die Rechtslage nach mehreren Gerichtsurteilen inzwischen eindeutig: Beides war und ist illegal. Wir drängen als Grünen-Bundestagsfraktion deswegen darauf, dass die Finanzbehörden Finanzunternehmen im Hinblick auf diese Fälle mit höchster Priorität prüfen. 

Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuer- und Buchungsbelege, unter anderem für den Finanzbereich, ist Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, welches wir im Parlament beschlossen haben. Bislang mussten zur Buchführung verpflichtete Kaufleute und Unternehmen bestimmte Unterlagen für 10 Jahre aufbewahren. Zwischenzeitlich war eine Verkürzung der Fristen auf 5 Jahre im Gespräch – das konnten wir Grüne verhindern. Die Frist wird nun auf 8 Jahre verkürzt. Auch wenn wir als Grüne in diesem konkreten Bereich eine Komplettausnahme bevorzugt hätten, war dies mit den Koalitionspartnern nicht möglich. 

Wir haben durchgesetzt, dass die Verkürzung der Fristen bei den für die Cum-Ex- und Cum-Cum-Themen entscheidenden Finanzinstitutionen erst später als ursprünglich geplant in Kraft tritt und die 10-Jahres-Frist für die hier besonders relevanten Jahre weiterhin gilt. Dies schafft wertvolle Zeit, um Unterlagen zu sichern und offene Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle zu ermitteln. Generell muss sichergestellt sein, dass die Behörden zukünftig mit ausreichend Personal ausgestattet sind, um die neuen, nun gültigen Fristen für Anklagen einzuhalten. Für diese bessere Ausstattung der Behörden setzen wir Grüne uns weiterhin mit Nachdruck ein. 

Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist nur eine der Maßnahmen im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Dieses beinhaltet außerdem verschiedene Erleichterungen für Bürger*innen und Unternehmen im Alltag. Dazu gehören unter anderem die Abschaffung eines Hotelmeldescheins für inländische Gäste, Erleichterungen bei der Meldung von Arbeitsunfällen und die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bereitzustellen. Damit erleichtern wir den Alltag der Menschen und Unternehmen und bauen unnötige Bürokratie ab. 

Mit besten Grüßen

Team Haßelmann

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