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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe C. •

Sie reden gern viel von Demokratie und demokratischen Parteien. Warum verweigern Sie und Ihre Partei aber dann den Bürgern in diesem Land die Durchsetzung der Demokratie von unten nach oben?

Im Art. 20 Grundgesetzbuch Absatz 2 steht:

" Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Und dort steht eindeutig "und Abstimmungen", nicht oder Abstimmungen.

Sie und Ihre Grünen lehnen aber genau diese Volksabstimmungen, auch nach Schweizer Vorbild, ab!

Sie favorisieren Ihren Bürgerrat, der bei weitem den Bürgern in diesem Land nicht die Möglichkeiten einer Volksabstimmung bietet. Da werden nur von etwa 150 bis 200 Bürgern Vorschläge zu Themen erarbeitet.

Und diese Themen werden auch noch von der Politik vorgegeben!

Aber entscheiden tut letztendlich wieder die Politik und nicht das Volk.

Mir Ihrer Ablehnung von Volksabstimmungen verweigern Sie den Bürgern ihr Recht nach Art. 20 GG Abs.2 diese durchzuführen, und nicht nur einmal bei Wahlen!

Mit welchem Recht verweigern Sie das?

Warum sollte ich Sie oder Ihre Partei da noch einmal wählen?

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