Sehr geehrterFrau Haßelmann, wie läßt sich das neue Meldeportal ( Trusted Flagger) REspect der mit Artikel 5GG in Einklang bringen ?( Eine Zensur findet nicht statt )
Wieso installiert die BNetzA so ein Portal ? m.E. Sind im Zuständigkeitsbereich Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sehr viel Handlungsbedarfe und offene Baustellen die eine zeitnahe Bearbeitung erfodern.
Sehr geehrter Herr V.
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Meinungsfreiheit, die sich aus Artikel 5 im Grundgesetz ableitet, ist ein hohes Gut. Für dessen Schutz setzen wir uns unablässig ein. Für uns als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen steht immer an erster Stelle, dass jegliche Gesetze sorgfältig abgewogen und ausgearbeitet werden, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit unseren Grundrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien stehen und Meinungs- und Medienfreiheit sowie Vielfalt ermöglichen.
Dennoch: Es gibt Grenzen der freien Meinungsäußerung, wie es auch der zweite Absatz von Artikel 5 im Grundgesetz anerkennt. Plattformen, wie beispielsweise Instagram, TikTok oder X, sind in der Pflicht, ihre Plattformen gemäß Recht und Gesetz zu moderieren. Mit dem Digital Services Act der Europäischen Union bzw. dem nationalen Durchführungsgesetz, dem Digitale-Dienste-Gesetz, erhöhen wir die Verantwortung der Plattformen, illegale Inhalte oder gefälschte Waren im digitalen Raum zu entfernen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und mit dem Digitale-Dienste-Gesetz bringen wir den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet weiter voran.
In Deutschland sind die Aufgaben der Plattformregulierung, die sich aus dem Digital Services Act ergeben, bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste (engl. Digital Services Coordinator, DSC) innerhalb der Bundesnetzagentur (BNetzA) angesiedelt. Dabei wurde im Gesetzgebungsverfahren darauf geachtet, dass der DSC ohne politische Einflussnahme arbeitet und außerdem keine Inhalteregulierung durchführt. Auch wurde für die Koordinierungsstelle eine separate, von den anderen Aufgaben der Bundesnetzagentur getrennte Abteilung geschaffen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die bisher noch nicht besetzte Leitungsstelle frei von Weisungen handeln.
Die Koordinierungsstelle selbst hat keine Befugnis, die Entfernung von Inhalten anzuordnen. Es ist ihre Aufgabe festzustellen, ob die Plattformen ihren Moderationspflichten angemessen nachkommen und beispielsweise zeitnah auf Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern zu reagieren. Zudem liegt die Zulassung der von Ihnen erwähnten sogenannten Trusted Flagger im Aufgabenbereich der Koordinierungsstelle. Dabei prüft die Koordinierungsstelle formale Anforderungen, die eine Organisation erfüllen muss, um als Trusted Flagger zertifiziert werden zu können, insbesondere Transparenzpflichten und Vorgaben zur Unabhängigkeit von Plattformen.
Trusted Flagger haben genau wie die BNetzA keine Befugnis, über die Löschung von rechtswidrigen Inhalten zu entscheiden. Sie tragen mit ihrer Expertise dazu bei, rechtswidrige Inhalte, die zumeist von Nutzerinnen und Nutzern gemeldet werden, zu identifizieren und an die Plattformen zu übermitteln. Letztere sind in der Folge dazu verpflichtet, die Meldungen mit hoher Priorität zu prüfen und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Die Entscheidung liegt somit bei den Plattformen und Löschungen kommen nur für illegale Inhalte in Frage. Dazu gehört Hasskriminalität, es können aber auch Urheberrechtsverletzungen und andere Typen von illegalen Inhalten sowie illegale Produkte auf Online-Marktplätzen betroffen sein. Das Ziel des europäischen Digital Services Act und seines Vollzugs in Deutschland durch den DSC ist, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen und dabei Grundrechte wie die Meinungsfreiheit zu wahren.
Mit besten Grüßen
Team Haßelmann