(...) Das Ziel dieses Mandates ist klar umrissen: Es geht darum, den IS zu bekämpfen, seine Rückzugsräume zu zerstören und zu verhindern, dass er weiterhin in vielen Ländern Angst und Schrecken verbreitet. Deutschland unterstützt Frankreich, den Irak und andere Länder im Kampf gegen den IS auf Grundlage des Rechts der kollektiven Selbstverteidigung, wie es in Artikel 51 der VN-Charta zum Ausdruck gebracht wird. (...)
(...) Die geschlechtsneutrale Formulierung von § 226a StGB würde die Beschneidung von Jungen unter Strafe stellen, die geschlechtsneutrale Formulierung von § 1631d BGB würde die Beschneidung von Mädchen erlauben. Deshalb wäre ich mit einer geschlechtsneutralen Formulierung der Paragrafen nicht einverstanden. (...)
(...) Ich habe also kein Problem mit der Offenlegung meines Einkommens. Das würde auch für Nebeneinkünfte gelten, wenn ich sie hätte. (...)
(...) Die von Ihnen erwähnte, sogenannte „milde“ Beschneidung, wird praktisch nirgendwo praktiziert. Beschneidungen bei Mädchen sind gefährliche Körperverletzungen und werden selbstverständlich immer verboten bleiben. (...)
(...) Durch die vielen aktuellen bewaffneten Konflikte ist Kulturgut so bedroht, wie niemals zuvor. Organisierte Kriminalität und Terrororganisationen haben Raubgrabungen und den illegalen Handel mit Kulturgut zunehmend für sich als Finanzierungsquelle erschlossen. Das kann man so nicht einfach geschehen lassen. (...)
(...) Heute regelt unsere Verfassung, welche Rechte der Staat gegenüber seinen Bürgern hat und welche Rechte dem Bürger gegenüber dem Staat zustehen. Das Strafmonopol ist dem Staat übertragen, der Bürger kann sich vor der unabhängigen Justiz dagegen wehren. (...)