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Frage von Sönke S. •

Frage an Brigitte Zypries von Sönke S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Zypries,

als Juristin und ehemaliger Justizministerin sowie als Mitglied des Bundestages möchte ich Ihnen eine Frage zum am 4.11. vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf des Kulturgutschutzgesetzes stellen.

Wer Kulturgut (sehr weitreichend definiert und ohne Wertgrenze, es schließt zudem neuerdings auch naturwissenschaftliche Objekte, insbesondere Fossilien ein) in Verkehr bringt, muss künftig die Legalität des Besitzes beweisen. Wer Kulturgut einführt, muss bei Einfuhr die Legalität beweisen. Wer dies nicht kann, handelt ordnungswidrig bzw. macht sich sogar strafbar (gilt für "einfaches" Kulturgut, nicht nur für nationales oder national wertvolles Kulturgut).

Monika Grütters stellt dies als Selbstverständlichkeit dar, wie Sie einem Interview mit dem Handelsblatt vom 13.11.2015 entnehmen können ( http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/11/2015-11-13-gruetters-hbl.html ).

Wörtliches Zitat der Staatsministerin:
"Jeder Händler muss beweisen, dass die Ware nicht gestohlen ist oder illegal erworben wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit."

Demgegenüber die derzeitige Rechtslage:
Die Justiz muss beweisen, dass die Ware eines Händlers gestohlen ist oder illegal erworben wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

(Die gleiche Beweispflicht gilt im Übrigen nach dem Entwurf auch für Sammler oder Wissenschaftler, die etwas in Verkehr bringen, z. B. eine Schenkung eines Sammlers an ein Museum).

Werden Sie im Parlament eine solche Beweislastumkehr mittragen, die letztlich das Eigentum vieler Bürger schutzlos staatlichem Zugriff ausliefern wird und den seit über 100 Jahren bewährten § 1006 BGB aushebelt?

Ich verstehe den Denkansatz: das Mittel eignet sich (flächendeckende Kontrollen unterstellt...), um illegale Ware aus dem Verkehr zu ziehen (alles ohne Papier = illegal), aber gerät hier nicht etwa der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus dem Blick - und woher sollen die Papiere kommen? Wie verträgt sich ein solcher Eingriff mit den Grundrechten?

Mit freundlichem Gruß
Sönke Simonsen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Simonsen,

das neue Kulturgutschutzgesetz will unter anderem den illegalen Handel mit Antiken insbesondere aus Kriegs- und Krisengebieten unterbinden. Ganz grundsätzlich: Dieses Anliegen finde ich richtig. Durch die vielen aktuellen bewaffneten Konflikte ist Kulturgut so bedroht, wie niemals zuvor. Organisierte Kriminalität und Terrororganisationen haben Raubgrabungen und den illegalen Handel mit Kulturgut zunehmend für sich als Finanzierungsquelle erschlossen. Das kann man so nicht einfach geschehen lassen. Gleichzeitig sind viele der betroffenen Staaten durch die dort herrschenden Umstände aber nicht in der Lage, den Schutz nationaler Kulturgüter zu garantieren. Deshalb finde ich es richtig, dass Deutschland dazu beitragen will. Vorgesehen ist, wie Sie richtig sagen, dass derjenige, der zukünftig Kulturgut nach Deutschland einführen will, eine Ausfuhrerlaubnis braucht. Das gilt aber natürlich nur, wenn das jeweilige Herkunftsland auch eine solche Genehmigung zur Ausfuhr vorsieht. In den meisten Staaten ist das besonders für archäologisches Kulturgut der Fall.

Aber: der Gesetzentwurf, den Monika Grütters vorgelegt hat und den das Kabinett gebilligt hat, befindet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren. Das bedeutet, dass sich die zuständigen Fachpolitiker natürlich intensiv mit allen Hinweisen, Kritikpunkten und Korrekturvorschlägen auseinandersetzen werden und gegebenenfalls noch Änderungen vorgenommen werden. Ich danke Ihnen also dafür, dass Sie Ihre Bedenken formuliert haben!

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries