Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jürgen M. •

Frage an Brigitte Zypries von Jürgen M. bezüglich Recht

Guten Tag Frau Zypries,

das Bundesverfassungsgericht hat in dem jüngsten Urteil zum Unterhaltsrecht ( durch welches Sie sich sicherlich zurecht bestätigt fühlen) klar zum Ausdruck gebracht ,dass für Kinder egal ob Eltern verheiratet waren oder nicht, die gleichen Maßstäbe gelten.

Das Elterngeld jedoch bevorzugt eindeutig die Kinder wohlhabender Eltern, die bis zu 6x soviel Elterngeld bekommen wie Eltern mit geringem Einkommen. Zusätzlich haben diese auch noch den größeren Vorteil durch das Ehegattensplitting.

In wie weit läßt es sich ausschließen, dass das Verfassungsgericht auch das Elterngeld wegen der Benachteiligung von Kindern gering verdienender Eltern für verfassungswidrig erklärt?

Mit freundlichen Grüßen

J.Michelsburg

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Michelsburg,

vor Gericht, auch vor dem Bundesverfassungsgericht, möchte ich vorsichtshalber gar nichts ausschließen. Aber: Das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes ist im Bundesministerium der Justiz rechtlich geprüft worden und als Ergebnis dieser Prüfung halte ich es für verfassungsgemäß.

Sie haben Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die Höhe des Elterngeldes vom Einkommen abhängt. Grundsätzlich und grob gesagt erhält man 67 Prozent des letzten Netto-Monatseinkommens, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro.

Den Anlass für diese Regelung gab die bedrückende Beobachtung, dass viele junge, gut ausgebildete Frauen ihren Kinderwunsch verschieben oder sogar völlig aufgeben, weil die Unterbrechung der Berufstätigkeit eine erhebliche Einbuße an Einkommen und Lebensstandard bedeutet.

Man könnte nun - wie früher - sagen, dass Eltern eben Opfer bringen müssen. Aber mit Appellen allein würden wir weder die Geburtenzahlen erhöhen noch den betroffenen Eltern helfen.

Darum hat der Gesetzgeber sich entschlossen, das Elterngeld - im Gegensatz zum früheren Erziehungsgeld - am Einkommen desjenigen Elternteils zu orientieren, der das Kind selbst betreut und erzieht und dafür seine Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgibt oder einschränkt. (Das kann und soll übrigens gerne auch der Vater sein.) Das Ziel, Beruf und Elternschaft besser miteinander vereinbar zu machen, rechtfertigt es, die Höhe des Elterngeldes an dem zuvor im Beruf erzielten Einkommen zu orientieren.

Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Sie ansprechen, ging es um eine Ungleichbehandlung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Mütter nichtehelich geborener Kinder erhalten bisher nur drei Jahre lang den sogenannten Betreuungsunterhalt vom Vater, während die Gerichte ihn der Mutter eines ehelich geborenen Kindes bisher erheblich länger zugesprochen haben. Das Bundesverfassungsgericht verlangt hier eine Angleichung.

Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern gibt es beim Elterngeld nicht. Jedenfalls insoweit ist auch keine Verfassungswidrigkeit zu befürchten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries