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Frage von Harro W. •

Frage an Brigitte Zypries von Harro W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ihre Antwort vom 20.04.2009 auf meine Frage vom 14.04.2009 befriedigt mich nicht.

Ihr Ministerium hat meine Vorwürfe lediglich bestritten; einer begründeten Erwiderung haben Sie und Ihre Mitarbeiter sich bislang trotz meiner wiederholten Bitten entzogen.

Ich halte meine Vorwürfe, dass sich die Bundesregierung in ihren Stellungnahmen für den EGMR mit Falschaussagen verteidigte, solange aufrecht, bis Sie die Vorwürfe entkräften:

1. Die Bundesregierung hat uns wiederholt – also mit System – die ihr genehme Rechtsauffassung untergeschoben, dass das Vermögensgesetz nicht auf nach dem 18.10.1989 geschlossene Rechtsgeschäfte anwendbar sei, um im Folgenden zu behaupten, dass die uns von ihr untergeschobene Rechtsauffassung falsch sei(!):

19.03.2001 (Rz. 2):
„Anders als es die Beschwerdeführer vortragen (insbesondere S. 8 ff. des Schriftsatzes vom 05. Dezember 2000) schließt die Stichtagsregelung in § 4 Abs. 2 Satz 2 Vermögensgesetz es nicht aus, den Rechtsstreit der Beschwerdeführer dem Vermögensgesetz zu unterwerfen.“

15.05.2002 (Rz. 9):
„3. Es trifft nicht zu, dass – wie die Beschwerdeführer meinen – das Vermögensgesetz auf Eigentumsübertragungen nach dem 18. Oktober 1989 nicht anzuwenden ist …“

Bitte teilen Sie mir unter genauer Quellenangabe mit, in welchen Schriftsätzen wir behauptet hätten, dass das Vermögensgesetz auf Rechtsgeschäfte nach dem 18.10.1989 nicht anzuwenden ist. Die o. a. Quelle 05.12.2000 ist unzutreffend. Zudem sind mehrere Quellenangaben erforderlich, da uns in der Stellungnahme vom 19.03.2001 mit der Formulierung „insbesondere“ unterstellt wird, dass wir diese Auffassung wiederholt geäußert hätten.

2. In ihrer Stellungnahme vom 15.09.2000 teilt die Bundesregierung dem EGMR den von ihr erfundenen „Schwarzkurs“ von 1:4 für die Umrechnung von DM in M/DDR als „damals geltenden Wechselkurs“ mit:

Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Rechtsvorschrift dieser Umrechnungskurs rechtsgültig festgelegt war.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wittek,

ich habe Ihnen bereits mehrfach ausführlich geantwortet - dem ist nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries