Frage an Brigitte Zypries von Volker Z. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Zypries,
wie wird bei den in Planung befindlichen „Bad Bank“ Lösungen sichergestellt das die Haftung und kostenmäßige Verantwortung für die toxischen Wertpapiere weiterhin bei den jeweiligen Banken verbleibt?
Der Gesetzgeben müsste sicherstellen , dass die danach erwirtschafteten Gewinne der Banken erst zum Abbau der „Bad Bank“ verwendet werden und nicht als Dividende oder als Mangerboni verteilte werden.
Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler die Risiken und Kosten der „Bad Bank“ übernimmt und die Banken wieder fröhliche Urstände feiern.
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
die von Ihnen angesprochenen Bedenken im Zusammenhang mit den in der Öffentlichkeit unter dem Begriff "Bad Bank" bezeichneten Zweckgesellschaften wurden im Gesetz berücksichtigt. Besteht bei Auflösung der Zweckgesellschaft ein Defizit, greift eine Ausschüttungssperre. Ausschüttungen der Banken fließen dann nicht an die Anteilseigner der Banken, sondern an den staatlichen Garantiefonds, der dem Kreditinstitut die Auslagerung der Wertpapiere in die Zweckgesellschaft ermöglicht hat.
Weitere Informationen zu den "Bad Bank"-Regelungen finden Sie unter http://internet.spd.frak/cnt/rs/rs_dok/0,,47621,00.html
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries