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Frage von Tristan R. •

Frage an Brigitte Zypries von Tristan R. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,

ich bin Vater eines Kindes einer hochstrittigen Beziehung. Eine vernünftige Einigung selbst bei den einfachsten Dingen (Kleidung und Hygieneartikel etc.) ist nicht möglich.

Ich bin zudem Empfänger von ALG II und muss seit nunmehr August um einen vernünftigen Satz ergänzender Leistungen für meine Tochter ringen. Im Zuge der Umgangsregelung sehe ich sie im Rahmen einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft. Bewilligt wurde mir bisher rückwirkend die Summe von 7,03€ je Umgangsmonat von 9/2008 bis 1/2009 - für 4 bis 5 Umgangssamstage.

Mir ist von anderen Vätern bekannt, dass diese 4-5 Jahre um ihren Anspruch kämpfen müssen.

Als Reaktion auf meinen Eilantrag an das zuständige Sozialgericht bekam ich mitgeteilt, dass ich, da ich kein Sorgerecht hätte, nicht vertretungsberechtigt für meine Tochter sei.

Nun meine Fragen an Sie:

Wie kann es sein, dass man mit einer derart geringen Summe (von 7,03€ für 4 bis 5 Umgangstage) seitens der ARGE abgespeist wird, welche nicht einmal ansatzweise eine vernünftige Erziehungsförderung, Ernährung, Hygiene und kulturelle sowie soziale Einbindung meines Kindes in ihre Umwelt sicherstellen kann?

Wie kann es sein, dass noch immer in manchen Kommunen offenbar bewußt jede Bewilligung zur Verbesserung der Situation von Umgangsvätern mit ALG II über Jahre hinweg verzögert wird?

Wie kann es sein, dass ich gesetzlich mangels einer Vertretungsbefugnis (in der Ablehnung einer mütterlichen Sorgerechtsteilung begründet) als nicht mündiges, für mein Kind voll verantwortungsfähiges Elternteil gestellt werde? Wie soll ich mich in dieser Situation gegen solch unsoziale Bewilligungssätze noch wehren können, um im Namen meines Kindes eine vernünftige Entwicklung zu gewähren?

Vielen Dank für Ihre sicher aufschlussreichen Antworten.

Tristan Rosenkranz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rosenkranz,

Ihre Fragen betreffen in erster Linie Regelungen der Sozialgesetzgebung, für die mein Kollege Olaf Scholz zuständig ist. Bitte wenden sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen direkt an des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin, E-Mail: info@bmas.bund.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries