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Brigitte Zypries
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Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. •

Frage an Brigitte Zypries von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Zypries,
heute bekam ich folgende Nachricht:

"In einer Pressemitteilung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg vom 17. April 2009 wird berichtet, der „Vertrag von Lissabon“ habe einen "bisher nicht bemerkten" Konstruktionsfehler, der für das verfassungsrechtliche Verhältnis von Mitgliedstaaten und Europäischer Union geradezu revolutionäre Bedeutung habe: Er mache den EU-Vertrag zur europäischen Oberverfassung, stufe die Verfassungen der Mitgliedstaaten zu „Landesverfassungen” herunter und gebe dem EU-Gerichtshof die Kompetenz, in innerstaatlichen Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren.

Dies ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon, die der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat und die demnächst in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) publiziert wird. "

Welche Meinung vertreten Sie zur wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon, die der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat ?
Bitte nicht wieder ausweichend antworten !

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Gobsch
Bürger aus Halle(Saale)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gobsch,

um den Charakter und die Zulässigkeit des "Vertrags von Lissabon" ist schon seit einiger Zeit eine lebhafte Diskussion entbrannt. Die Fragen, die Prof. Dr. Murswiek aufwirft, werden zurzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft, das demnächst seine Entscheidung verkünden wird. Ich gebe deshalb zu diesem Zeitpunkt keine detaillierte Stellungnahme hierzu ab, sondern warte zunächst auf die Entscheidung des obersten Gerichts. Ich persönlich halte allerdings den Vertrag von Lissabon für vereinbar mit dem Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries