Frage an Brigitte Zypries von Gerhard N. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich hätte eine Frage zum Versorgungsausleich.
Wird die Härtefallfrist ab September 2009 von 2 auf 3 Jahre verlängert?
1985 wurde meine Ehe geschieden. Ab Januar 2003 bezog meine Exfrau Rente. Am 30.06.2004 verstarb meine Exfrau. Ich nahm natürlich an, daas die Leistungen aus dem Versorgungsausgleich wieder an mich ausgezahlt würden. Die LVA behauptet, meine Exfrau hätte Reha-Leistungen von 2.811,71 € in Anspruch genommen. Jeden Monat erhalte ich nun 238 € weniger Rente.
Kann ich ab September auf eine höhere Rente hoffen? Wenn ja, gilt dies auch rückwirkend? Erwähnen möchte ich noch, dass ich 3 Kinder allein nach der Scheidung groß gezogen habe.
Ich bin sehr enttäuscht, dass man mir meine jahrelang eingezahlten Rentenbeiträge einfach so stehlen darf. Ich habe schwer gearbeiet und habe mit meiner Gesundheit (70 % SCHb) dafür bezahlt.
Mit freundlichen Grüssen
Gerhard Naujoks
Sehr geehrter Herr Naujoks,
im Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung die in der Ehe erworbene Vorsorge aufgeteilt. Es entstehen hierdurch selbstständige, voneinander unabhängige Versicherungsverhältnisse. Das ist auch gut so - und nur in wenigen Ausnahmefällen sieht das Gesetz hier nachträgliche Korrekturen vor.
Nach der bisherigen – ziemlich komplizierten - Berechnungsvorschrift kann dies bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt trotz Leistungsbezug von weniger als zwei Jahren dazu führen, dass die Rückgängigmachung der Kürzung abgelehnt werden muss.
Mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichs werden die einschlägigen Bestimmungen geändert: Ab dem 1. September 2009 kommt es nur noch darauf an, ob der ausgleichsberechtigte Ehegatte nicht länger als drei Jahre Leistungen aus dem Versorgungsausgleich erhielt (§§ 37, 38 Versorgungsausgleichsgesetz). Das war nach Ihrer Darstellung bei Ihrer verstorbenen Ehefrau der Fall. Auf die Höhe der bezogenen Leistungen einschließlich Reha-Leistungen oder etwaigen Hinterbliebenenrenten kommt es nicht mehr an. Sie könnten also im September 2009 erneut einen Antrag auf Rückgängigmachung der Kürzung stellen. Bei einem positiven Bescheid würde die Kürzung ab Antragstellung rückgängig gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries