Frage an Brigitte Zypries von Carola S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Zypries
Ich habe eine Frage bezüglich der Einstands-und Willensgemeinschaft und dem damit entfallenden Alleinerziehendenzuschlag im Rahmen des SGB II.
Gesetzt den Fall, es leben 2 erwachsene Menschen zusammen in einem Haushalt und einer der Partner hat ein Kind, (hier die Mutter) welches jedoch nicht das Kind des mit im Haushalt lebenden Partners ist, und das Amt diesen beiden irgendwann eine sog. Einstehens- und Willensgemeinschaft bescheidet, dann fällt dem jenigen, der das Kind hat, der Alleinerziehendenzuschlag weg mit der Begründung, daß der andere ja auch erzieherische Aufgaben übernehmen kann.
Nun ist doch die Frage : ist es hinnehmbar, daß der Partner Rechte am Kind bekommt, die ihm von rechtswegen nicht zustehen einerseits und das die Mutter entrechtet wird andererseits, da sie nicht mehr frei entscheiden kann, ob der Partner überhaupt diese Aufgaben übernehmen soll und darf !?
Wie würden Sie das beurteilen? Und gibt es hier evtl schon Rechtssprechungen zu dem Thema ?
Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen außerordentlich dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Carola Springer
Sehr geehrte Frau Springer,
Ihre Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich meines Kollegen, Bundesarbeitsminister Olaf Scholz. Daher möchte ich Sie bitten, sich dorthin zu wenden. Sie erreichen ihn unter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries