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Brigitte Zypries
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Frage von Andrea P. •

Frage an Brigitte Zypries von Andrea P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Zypries,

ist es wirklich mit dem Gesetz vereinbar, dass das Finanzamt 9 Jahre später einfach einen seit langen abgeschlossenen Sachverhalt anders beurteilen kann und einfach ca. 8 Jahre !!! nach dem ergangenen Steuerbescheid wieder abändern kann und auf diese Weise sich zudem noch hohe Nachzahlungszinsen ergattert?

Es geht dabei um die Medienfonds, die sowieso nur Verluste gebracht haben. 8 Jahre, nachdem der Steuerbescheid erstellt ist, sollen jetzt anscheinend die damaligen Steuervorteile rückwirkend gestrichen werden, obwohl die Finanzverwaltung die gleichen Steuervorteile in den Jahren zuvor immer akzeptiert hat. ( in endgültigen Steuerbescheiden; wo bleibt da die gleiche Behandlung??) IN diesen ganzen 8 Jahren wurde uns nie!! vom Finanzamt mitgeteilt, dass es hier noch offene, strittige Punkte geben könnte.

Das also ist der Weg, auf den sich die Politik anscheinend die Gelder für die Millardenkonjunkturpakete wieder holen will.
Flugs ändere man rückwirkend irgendwelche Bewertungen und zwar von Steuerbescheiden, die möglichst 10 Jahre zurückliegen, dann kommen nämlich noch mindesten 58 % ZInsen zusätzlich dazu.

Gibt es denn für ein Finanzamt keine Verjährungsfrist.???

Bitte helfen Sie den bereits von den Gesellschaften und Banken geprellten Anlegern, damit diese nicht auch noch vom Finanzamt abgezockt werden. Unser Fonds hat z.b. zu einem Verlust von mehr als 60% des Geldes geführt!!! ( Was viel höher ist als der im Prospekt beschriebene Worstcase). Wenn man solche Steuervorteile nicht will, muss man sie für die Zukunft ändern, aber eine massiv rückwirkende Gesetzesänderung wird einen totalen Vertrauensverlust in den Staat herbeiführen. ZUmal auch die Tatsache, das die deutschen Kaupthing-opfer die einzigen in Europa sind, denen effektiv nicht!!!! geholfen wurde und wird, zu einem weiteren Vertrauensverlust geführt hat. Wären meine pflegebedürftigen Eltern nicht, wäre ich schon längst ausgewandert.

Mit freundlichen Grüßen
A. Pfünder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Pfünder,

Ihre Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich meines Kollegen, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Daher möchte ich Sie bitten, sich dorthin zu wenden. Sie erreichen ihn unter

Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
buergerreferat@bmf.bund.de

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries