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Frage von Heike M. •

Frage an Brigitte Zypries von Heike M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

wenn ich mir überlegen würde, noch einmal Mutter zu werden, weil mir meine zwei Kinder aus der ersten Ehe von meinem Ex-Mann entfremdet wurden, ich keinen Kontakt zu ihnen habe, was ja schon alleine sehr schmerzhaft ist und gleichzeitig ein Haus abzahlen muss, müsste ich von dem Elterngeld Unterhalt zahlen für die zwei Kinder? Also werde ich doppelt dafür bestraft. Einmal, dass die Justiz immer noch nicht richtig auf Eltern-Kind-Entfremdung reagiert und ich kann keine neue Familie gründen, obwohl ich gerne ein weiteres Kind hätte. Und warum kann ich die Kinder aus erster Ehe nicht vollkommen enterben, wenn sie sowieso nichts mehr von mir wissen wollen? Dann finde ich es auch nicht richtig, wenn sie Anspruch auf ein Pflichtteil haben. Und warum soll ich für Kinder Unterhalt zahlen, die nichts mehr von mir wissen wollen und der Vater jeden Kontakt verweigert?

Mit freundlichen Grüßen
Heike Michalski

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Michalski,

ich kann verstehen, dass Sie die Entfremdung zu Ihren Kindern als schmerzhaft erleben. Solchen Entwicklungen will unser Kindschaftsrecht soweit wie möglich vorbeugen. Deshalb hat es das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen gesetzlich verankert. Zudem gibt es eine Reihe von Vorschriften, die die Umsetzung dieses Rechts in der Praxis ermöglichen sollen. Welche Möglichkeiten sich Ihnen konkret bieten, kann ich von hier aus leider nicht abschließend beurteilen. Ich empfehle Ihnen daher, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Hierfür steht Ihnen erforderlichenfalls finanzielle Unterstützung in Form von Beratungshilfe zu. Lassen Sie mich auf Ihre erneute Anfrage noch abschließend Folgendes anmerken:

Der Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder kann auch bei massiver Verletzung des Umgangsrechts nicht gekürzt werden. Dies ginge vor allem zu Lasten der Kinder, die nicht für sich selbst sorgen können und deshalb auf den Unterhalt angewiesen sind. Umgangsverweigerungen gehen zudem nicht selten vom betreuenden Elternteil aus. Mit der Streichung des Unterhalts würde man somit das Kind für ein Verhalten bestrafen, für das es nicht verantwortlich ist. Lehnt allerdings ein volljähriges Kind jeglichen Kontakt zum unterhaltspflichtigen Elternteil ab, kann dies im Einzelfall unterhaltsrechtliche Auswirkungen haben.

Eine Abschaffung des Pflichtteilsrechts ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. April 2005 entschieden, dass Kinder grundsätzlich ein Recht darauf haben, am Nachlass des Erblassers angemessen beteiligt zu werden. Ich denke auch, dass Sie eine Kontaktaufnahme zu Ihren Kindern erneut versuchen sollten, wenn diese etwas älter und nicht mehr ausschließlich der Einflußnahme des Vaters ausgesetzt sind. Ich wünsche Ihnen, dass sich ihr Verhältnis zueinander dann wieder verbessert.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries