Frage an Brigitte Zypries von Romana W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Zypries,
in wie weit wird der Kinderbonus beim Kindesunterhalt in Mangefällen angerechnet, wo nichtmal die Hälfte des Betrags nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird und noch Tausende Euros an Unterhalt ausstehn?
Mein Exmann (der nichtmal die Hälfte zahlt) hat mir ein Schreiben geschickt, daß ich ihm zum 1.4.09 je Kind 50 Euro überweisen soll. Stehn ihm die nun tatsächlich zu oder nicht?
Aufgrund dessen, daß er nur sehr wenig zahlt bekomme ich für die Kinder eine Aufstockung von Sozialgeld (wir leben von Alg2) und Unterhaltsvorschußgeld.
LG R.W.
Sehr geehrte Frau Weiss,
die von Ihnen angesprochene Einmalzahlung in Höhe von 100,-- EUR ist
Teil des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland.
Aus steuerrechtlichen Erwägungen hat sich der Deutsche Bundestag für eine Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern entschieden. Ob Ihr geschiedener Ehemann deswegen die Auszahlung des hälftigen Kinderbonus von Ihnen verlangen kann, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Hierbei spielt zunächst eine Rolle, ob ein Unterhaltstitel vorliegt und welchen Inhalt dieser Titel hat. Bestehen rückständige Unterhaltsforderungen auf Seiten des Kindes aus der Vergangenheit, dürfte zudem eine Verrechnung zu erwägen sein. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an Ihr örtliches Jugendamt zu wenden - das bei der Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen behilflich ist - oder sich anwaltlich beraten zu lassen. Für Letzteres steht Ihnen erforderlichenfalls finanzielle Unterstützung in Form von Beratungshilfe zu.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries