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Frage von Roland K. •

Frage an Brigitte Zypries von Roland K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

wir alle erinnern uns an die "Verdachtskündigung" im Falle "Emily". Warum wenden wird denn dieses Instrument nicht bei den Spitzenmanagern an? Bei den in die Pleite getriebenen Unternehmen kann man wohl doch noch viel eher von unternehmensschädlichem Verhalten sprechen, und der Vertrauensverlust ist doch noch wesentlich größer.
Sollen die betroffenen Managern doch ihre Unschuld beweisen. Es kann doch nicht wirklich befriedigend sein, wenn man juristisch nur den "kleinen Mann" aburteilt.
Sollte dies juristisch nicht möglich sein, sind selbstverständlich entsprechende Gesetzänderungen zu veranlassen.
Generell erwarte ich von Juristen, dass sie sich größeren Herausforderungen stellen. Also wo ist das Problem?

MIt freundlichen Grüßen

Roland Kuntz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuntz,

eine Verdachtskündigung ist nicht nur bei Arbeitnehmern möglich, sondern auch bei leitenden Angestellten und Geschäftsleitern von Kapitalgesellschaften. Einer Gesetzesänderung bedarf es daher nicht. Allerdings setzt eine Verdachtskündigung den Verdacht einer Straftat mit Bezug zum Anstellungsverhältnis oder einen vergleichbaren schwerwiegenden Verstoß gegen den Anstellungsvertrag voraus. Diese hohen Anforderungen braucht man, weil bei der Verdachtskündigung anders als bei der auf Tatsachen beruhenden Kündigung gerade der bloße Verdacht ausreicht, also ein Beweis nicht erforderlich ist. Ob eine Verdachtskündigung gerechtfertigt ist, muss daher in jedem Einzelfall sehr genau geprüft werden. Dabei darf aber nicht unterstellt werden, dass jeder Insolvenz eines Unternehmens eine Straftat der Spitzenmanager oder ein vergleichbarer Verstoß gegen den Anstellungsvertrag zugrunde liegt. Das ist vielmehr der Ausnahmefall. Bloße betriebswirtschaftliche Fehlentscheidungen rechtfertigen hingegen grundsätzlich keine Verdachtskündigung, selbst wenn sie letztlich zur Insolvenz des Unternehmens führen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries