Frage an Brigitte Zypries von Dietmar B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ministerin.
Ihr Ministerium hat für Anfang dieses Jahres das lang geplante sog. P-Konto angekündigt. Dies ist ein Konto das es Schuldern ermöglichen soll am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen, ohne der Gefahr einer Kontopfändung ausgesetzt zu sein
Eine Kontopfändung bei einem Sozialhilfeempfänger ist nicht nur für den Gläubiger völlig sinnlos, für den Schuldner bedeutet dies zumeist ein weiteres Hindernis um aus seiner Situation herauszufinden.
Wir finden es schon etwas seltsam,wenn Banken mal eben über das Wochenende mit Milliarden gerettet werden, ein Gesetz zur Existenssicherung von Schuldnern jahrelang als Entwurf in der Schublade liegt.
Deshalb unsere Frage:
Wann endlich können Leistungsempfänger nach dem SGB II ein Pfändungssicheres Konto bei ihrer Bank beantragen?
Freundliche Grüße
Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz
Dietmar Brach
Sehr geehrter Herr Brach,
das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf, der die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos ("P-Kontos") vorsieht, am 5. September 2007 beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 24. Januar 2008 den Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen (Bundestags- Drucksache 16/7615).
Die Beratungen im Bundestag zum P-Konto sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe aber, dass dies noch vor der Bundestagswahl im Herbst geschehen wird. Die Vielzahl der Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Stand der Reform zeigt, dass es ein großes Bedürfnis für die neuen Regelungen gibt. Die Bestimmungen zum P-Konto würden dann nach einer für die EDV-Umstellung notwendigen Übergangsfrist, die zwischen 6 und 12 Monaten festgelegt werden wird, in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries