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Brigitte Zypries
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Frage von Andreas F. •

Frage an Brigitte Zypries von Andreas F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,
die Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen ist für Rechteinhaber und ihre Vertreter ein recht bequemes Mittel um ans Ziel zu kommen: Die Unterbindung einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Anschluß aus, sowie die Erlangung von Schadenersatz. Dabei kommen dann Urteile wie beim LG Düsseldorf (12 O 195/08) heraus, wo drei Rentner wegen Downloads eines Liedes des Rappers Bushido den Prozess verloren. Rentner & Bushido, ich denke, man muss nicht wirklich beweisen, dass die es nicht waren. Damit stellt sich das Gericht gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt (11 U 52/07), das immerhin anerkannt hatte, dass für einen WLAN keine Prüfungs- und Überwachungspflichten bestehen, solange er noch keine Hinweise auf eine widerrechtliche Nutzung durch Dritte hat. Offenbar sieht dagegen die überwiegende Rechtsprechung und zwar ohne darauf überhaupt näher einzugehen, den Grund zur Sicherung des WLan darin, dass mögliche Opfer von Rechtsverletzungen sonst keine Möglichkeit hätten, ihre Ansprüche gegen die eigentlichen Täter zu verfolgen. Besonders problematisch ist hier ein Urteil, dass das LG Hamburg (308 O 407/06) kürzlich gefällt hat: Einer Frau, die ihren WLan für die öffentliche Nutzung freigegeben hat, wurde eine Mitschuld zugesprochen, da Dritte über ihren Zugang Musik getauscht hatten. In der Konsequenz bringt dieses Urteil alle, die ihren WLAN-Zugang anderen öffentlich zur Verfügung stellen, in eine rechtliche Grauzone. Während in anderen Ländern ganze Städte und Kommunen derzeit offene Netze aufbauen, besteht in Deutschland die Gefahr, auf lange Zeit an kommerzielle Anbieter gefesselt zu sein und damit den Anschluss an das Informationszeitalter zu verpassen. Durch solche Urteile wird sowohl die kurzfristige Sicherung der Internetversorgung durch Nachbarschaftshilfe als auch die Vision eines allgegenwärtigen, frei verfügbaren Netzes hochgradig gefährdet. Ist es nicht an der Zeit, das der Gesetzgeber hier eine klare Position bezieht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fell,

die Schaffung breitbandiger Internetzugänge ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Deshalb hat sie auch erst kürzlich eine Initiative gestartet, um unter anderem die Übertragungskanäle, die durch die Digitalisierung des Fernsehens frei werden, zum Ausbau der Internetversorgung zu nutzen. Daher begrüßt die Bundesregierung auch private und nachbarschaftliche Initiativen zum Ausbau der Versorgung mit breitbandigen Internetzugängen. "Das Internet" ist aber kein rechtsfreier Raum und darf es auch nicht sein. Es gelten hier grundsätzlich die gleichen Regeln wie in der "realen" Welt. Bitte versetzen Sie sich in die Situation desjenigen, der durch böswillige Nutzer des Internets geschädigt wird, dessen guter Ruf plötzlich von unerreichbaren Dritten angegriffen wird, oder der um den Lohn für seine Arbeit gebracht wird, indem ihm sein (geistiges) Gut im Internet gestohlen wird. Hier ist genau zu prüfen, ob diese Gefahr durch die Schaffung von Räumen, die unverantwortet sind, sich nicht erhöht. Das alles hat nicht nur das Bundesministerium der Justiz, sondern haben auch die Gerichte in jedem von ihnen zu entscheidenden Einzelfall sorgfältig abzuwägen. Und diese Entscheidung treffen die Gerichte in aller Regel sehr sorgfältig und unter genauer Beachtung der gesetzlichen Vorgaben wie unter sorgfältiger Abwägung der Rechte der beteiligten Prozessparteien.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries