Frage an Brigitte Zypries von Robert K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Zypries,
nachdem nun in den USA sensibelste komplette Krankendaten zehntausender Bürger im Internet aufgetaucht sind, was teilweise existenzgefährdene und nicht rückgängig zu machende Konsequenzen für die Betroffenen hat und allgemein bekannt ist und befürchtet werden muß, daß auch in Deutschland massenhaft gespeicherte Krankendaten nicht endgültig vor unberechtigtem Zugriff und Weitergabe zu schützen sind, wäre es da nicht an der Zeit, auf gesetzgeberische Maßnahmen, die den Bürger zur Freigabe seiner Daten für eine solche Speicherung ( elektronische Gesundheitskarte ) zwingen, weitgehend zu verzichten ?
Es kann doch nicht alles dem Kommerz und Kostenaspekten geopfert werden ?
Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Frage,
Robert Kolb
Sehr geehrter Herr Kolb,
ich kann Ihnen versichern, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben für die elektronische Gesundheitskarte sehr weitreichend im Gesetz verankert sind. Die konkreten Regelungen z.B. zu den Zugriffsrechten wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten erarbeitet. Ausführliche Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie unter http://www.die-gesundheitskarte.de . Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne am meine zuständige Kollegin, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries