Frage an Brigitte Zypries von Stefan G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
Auf einer sog. Gaza-Solidaritätskundgebung skandierte der Mob folgende Parolen:
"Frauenmörder Israel, Kindermörder Israel",
"Tod den Juden",
"Tod Israel",
"Hamas-Kampf bis zum Sieg"?
1.) Welche der Aussagen sind (leider) durch Meinungsfreiheit gedeckt, welche
sind strafbar:
2.) Welche Möglichkeit habe ich, meine Erkenntnisse über ggf. rechtswidrige Äußerungen den Strafverfolgungsbehörden zukommen zu lassen (nachdem die staatlichen Stellen m.E. ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind), ohne dass ich mich zur Zielscheibe von Radikalen mache, indem ich offen mit meinem Namen eine Anzeige erstatte?
Vielen Dank für Ihre Zeit zur genauen Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen und demokratischen Grüßen
Ihr Stefan Göpke
Sehr geehrter Herr Göpke,
die Bewertung, ob die von Ihnen zitierten Äußerungen strafbar sind oder nicht, obliegt letztlich den Gerichten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich in meiner Eigenschaft als Bundesjustizministerin keine Bewertung abgebe, um schon den Anschein einer Beeinflussung der unabhängigen Gerichte vermeiden. Ich möchte Sie aber noch auf meine Antwort an Herrn Lotus vom 9. Februar 2009 verweisen.
Nach § 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung können Sie Strafanzeige bei den Staatsanwaltschaften, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten erstatten. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die Anzeige schriftlich und anonym anzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries