Frage an Brigitte Zypries von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Strafrechtlicher „Frauenrabatt“ vs. Neutralität in der Rechtssprechung?
Sehr geehrte Fr. Zypries,
Im FOCUS Nr. 41/2008, S.127, wurde das Zitat von Hr. Richter a.D. Vultejus zum strafrechtlichen „Frauenrabatt“ beschrieben (Quelle : ZRP 3/2008 vom 11.04.2008, S. 101).
Da eine Anfrage vom 12.08.2008 per Fax an das BMJ bisher leider unbeantwortet blieb, erlaube ich mir höflichst die Frage zu o.g. „Frauenrabatt“ auf diesem Wege an Sie zu richten.
Ich war über den "Frauenrabatt" etwas erschrocken, da mir bisher die These „Gleichheit vor dem Gesetz“ vertraut war. Eine Ungleichbehandlung wäre m.E. doch allen Bemühungen im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit kontraproduktiv und würde den Menschen ein Ungerechtigkeitsempfinden vermitteln?
Welche Maßnahmen oder Richtlinien sind getroffenen bzw. vorgegeben worden um hier künftig strafrechtlich Betroffenen rechtliche Neutralität zu versichern?
Im voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich bin davon überzeugt, dass die Richterinnen und Richter in Deutschland jeden oder jede vor dem Gesetz gleich behandeln - einen Frauen- oder Männerrabatt kann ich nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries