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Frage von Michael B. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

in Ihrer Pressemitteilung vom 27.10.08, „Ein Bündnis für das deutsche Recht“ behaupten Sie, dass das Qualitätsmerkmal „Made in Germany“ auch für die hierzulande gültige Rechtsprechung gilt. Sie begründen dies durch Ihre Überzeugung, dass: „(Das deutsche Recht) ist vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar.“.

Die Ihnen hier gestellten Fragen beweisen aber, dass Rechtsprechung nicht vorhersehbar ist. Sie selbst belegen das unter http://abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639—f147922.html#frage147922 . Denn Ihnen scheint die Einzelfallgerechtigkeit wichtiger zu sein als das, was Herr Prof. Rüssmann von einer rechtstaatlichen Rechtsprechung fordert: „Das Gleichbehandlungsgebot verlangt die Heranziehung genereller und allgemeiner Normen.“ ( http://ruessmann.jura.uni-sb.de/durch2004/Vorlesung/das_deduktive_hauptschema.htm ).

Da also eine Einzelfall-gerechte Rechtsprechung nicht mehr vorhersehbar ist, kann sie – bei der herrschenden Anwaltspflicht – für viele auch nicht mehr bezahlbar sein. Viele nehmen die groben, greifbaren Gesetzwidrigkeiten des AG als Schicksalsschlag hin, womit Ihre Überzeugung, dass Recht hierzulande durchsetzbar sei ad absurdum geführt wird.

Unter NJW 2001, 419 wurde die Frage gestellt, ob das BVerfG noch der gesetzliche Richter sei ( http://www.kanzlei.dr-wo.de/html/bverfg.htm ). Offensichtlich ist das BVerfG nicht mehr in der Lage die Verfassungsbeschwerden der einfachen Bürger zu bearbeiten. Damit ist das Recht nicht durchsetzbar.

Deutsche Produkte mit dem Label „Made in Germany“ haben ihren Ruhm vor allem durch eine unabhängige Kontrolle (z. B. TÜV) erreicht.

Angesichts der BVerfG-Überlastung, wäre es nicht sinnvoll, einen unabhängigen Justiz-TÜV nach dem Vorbild des TÜV einzuführen? (Mit möglichst wenig Juristen, damit den Gerichten auch klar dargelegt werden kann was „vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar“ sei.)

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baleanu,

ich bin in der Tat davon überzeugt, dass das deutsche Recht vorsehbar und verlässlich, die deutsche Justiz effizient und kostengünstig ist. Im Gegensatz zum common law des anglo-amerikanischen Rechtsraumes beruht das deutsche Recht auf kodifiziertem, also einem systematisch erschlossenen und geregelten Recht. Hieraus resultiert seine Vorhersehbarkeit. Denn der Gesetzgeber gibt die generellen Normen vor, während die Rechtsanwender – Richter, Rechtsanwälte und Notare - den Einzelfall nach dieser Vorgabe gestalten beziehungsweise entscheiden.

Das deutsche Recht ist auch hinsichtlich der Kosten kalkulierbar, da die Gebühren des Gerichts und der Rechtsanwälte am Streitwert ausgerichtet sind. Hinzu kommt, dass die im Vergleich zum anglo-amerikanischen Rechtsraum effizienteren Verfahren auch kostengünstiger sind. Der Zugang zum Recht ist dabei für jeden gewährleistet, denn Gerechtigkeit darf selbstverständlich nicht vom Geld abhängen. Menschen, die die Verfahrenskosten oder die Gebühren eines Rechtsanwaltes nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, haben deshalb die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich teile auch Ihre Einschätzung nicht, dass das Bundesverfassungsgericht seine Verfahren nicht mehr ordentlich bewältigen kann. Das Bundesverfassungsgericht kann seine Belastungssituation letztlich am besten selbst einschätzen. Es gibt seine Geschäftsbelastung jedes Jahr in einer Pressekonferenz bekannt. Bislang ist ein Bedarf für Entlastungsmaßnahmen m.W. nicht an den Gesetzgeber herangetragen worden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries