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Brigitte Zypries
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Frage von Susanne S. •

Frage an Brigitte Zypries von Susanne S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Zypries !!!

Bin eine allein erziehende Mutter von einer 8 jährigen Tochter. Lebe zur Zeit in Wien, da ich dort einen Job bekommen habe. (Vorher Hartz 2). Der Unterhalt lief über das Jugendamt in Frankfurt mit einer Beistandschaft, die durch den Umzug beendet wurde. Der Vater wurde angeschrieben, bitte an mich direkt zu überweisen. Funktioniert nur leider nicht. Das Jugendamt in Wien kann nur in Kooperation mit dem Deutschen J. Amt arbeiten, um die Exikution neu zu beleben. Unterlagen wurden zugesandt, aber leider nicht ausreichend. Telefonate sind auch nicht möglich, da das Frankf.-Amt noch nicht mal ins Ausland Telef. kann. Die Frankf. sagen neue Pfändung muss Wien einleiten und umgekehrt die Wiener über Frankfurt. Inzwischen bin ich schon 3 Monate ohne Unterhalt und quasi ohne Hilfe. Gibt es eine Gesetz über so eine Situation ??? Bin sehr verzweifelt und vom Verhalten der Ämter sehr schockiert.

Liebe Grüße aus Wien
Susanne Sieberath

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Sieberath,

für Ihre schwierige Situation habe ich Verständnis. Für die von Ihnen angesprochenen Fragestellungen zum "Auslandsunterhalt" ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Daher möchte ich Sie bitten, sich dorthin zu wenden:

Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 99 410 - 40
Fax: +49 (0)228 99 410 - 5050
www.bundesjustizamt.de

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries